Mit der neuen Faltpostkarte "Praxisgebühr" Patienten an Zahlung erinnern

Mit der neuen Faltpostkarte "Praxisgebühr" Patienten an Zahlung erinnern

ID: 236997

Patienten vergessen oft, die Praxisgebühr vor der Zahnbehandlung zu bezahlen. Für das Praxisteam bedeutet das, den Patienten im Nachhinein an die Zahlung erinnern zu müssen – ein Prozedere, das die unterschiedlichsten Reaktionen hervorrufen kann.
Mit der neuen Faltpostkarte „Praxisgebühr“ von Spitta können Praxen ihre Patienten ab sofort auf elegante Art daran erinnern, die Praxisgebühr zu bezahlen



(firmenpresse) - Laut der neuesten AOK-Umfrage findet zwar die derzeitige Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal bei GKV-Versicherten eine hohe Akzeptanz. Trotzdem vergessen Patienten oft, diese Gebühr vor der Zahnbehandlung zu bezahlen. Für das Praxisteam bedeutet das, den Patienten im Nachhinein an die Zahlung erinnern zu müssen – ein Prozedere, das die unterschiedlichsten Reaktionen hervorrufen kann.
Mit der neuen Faltpostkarte „Praxisgebühr“ von Spitta können Praxen ihre Patienten ab sofort auf elegante Art daran erinnern, die Praxisgebühr zu bezahlen – oder auch um Nachreichung der Krankenversichertenkarte bitten. Ganz ohne Textschreiben und ohne Briefumschlag: Es genügt, das Behandlungsdatum in den freundlichen vorgefertigten Text einzutragen, dann das Anliegen („Praxisgebühr“ und/oder „Krankenversichertenkarte“) anzukreuzen und die Postkarte zuzukleben und zu adressieren. Die verschließbare Faltpostkarte ist damit eine einfache Lösung, die sogar den strengen Vorgaben des Datenschutzgesetzes standhält.

Neu: Faltpostkarte „Praxisgebühr“
Faltpostkarte Praxisgebühr mit Klebegummierung
1 OP à 25 Stück
Bestell-Nr. 1007024845
23,78 € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als Albert Spitta 1972 während seiner Praxistätigkeit eine Karteikarte speziell für Zahnarztpraxen entwickelte, legte er damit den Grundstein für den renommierten Spitta Verlag. Das Unternehmen bietet heute ständig neue, den aktuellen Bedürfnissen einer Zahnarztpraxis angepasste Produkte. Allen voran die täglich genutzten Organisationsmittel sowie Fachliteratur, Abrechnungshilfen, Software, Zeitschriften und Online-Portale. Zusätzlich unterstützen zahlreiche Fortbildungsangebote Zahnmediziner und Zahnmedizinische Fachangestellte dabei, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Neben www.spitta.de, das zahnmedizinische Fachinformationen und einen umfangreichen Shop vereint, betreibt Spitta mit www.dentimages.de eine der größten zahnmedizinischen Bilddatenbanken im Internet. Zum Verlag gehören auch der Dentalprodukte-Onlinevergleich www.dentalkompakt-online.de sowie der Online-Medienshop für die Dentalbranche www.dental-bucher.de, die Zeitschriftenportale www.zmk-aktuell.de, www.zp-aktuell.de, www.ztm-aktuell.de, www.dimagazin-aktuell.de und das Abrechnungsportal www.abrechnung-zahnmedizin.de.



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drucken  als PDF  Immer müde, abgeschlagen? Mit dem neuen Merkblatt „Örtliche Betäubung“ Patienten informieren
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Datum: 03.08.2010 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 236997
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