Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
ID: 241856
Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nach § 12 des Abgeordnetengesetzes des Bundes eine monatliche Kostenpauschale, die etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz steuerfrei ist (sog. Abgeordnetenpauschale). Entsprechendes sieht § 6 des Abgeordnetengesetzes Baden-Württemberg für die Abgeordneten des dortigen Landtages vor.
Die Beschwerdeführer beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Berufsbedingte Aufwendungen können sie - den allgemeinen Regeln des Einkommensteuergesetzes entsprechend - über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus (920 Euro bzw. in den Streitjahren 1999/2000: 2.000 DM) steuerlich nur in dem Umfang geltend machen, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Mit ihren Klagen begehrten sie - im Ergebnis erfolglos - jeweils die pauschale Anerkennung von Berufsausgaben in Höhe von einem Drittel der erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, um eine Gleichbehandlung mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bzw. des Landtages von Baden-Württemberg zu erreichen. Die klageabweisenden Entscheidungen der Finanzgerichte wurden durch den Bundesfinanzhof bestätigt.
Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Beschwerdeführer sind nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeiner Gleichheitssatz) verletzt.
Es ist nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass Abgeordnete im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen zur Abgeltung der mandatsbezogenen Aufwendungen eine steuerfreie pauschalierte Aufwandsentschädigung erhalten. Die darin liegende Ungleichbehandlung findet ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung des Abgeordneten, der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheidet. Dies betrifft auch die Frage, welche Kosten er dabei auf sich nimmt. Deren pauschale Erstattung soll Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch aufträten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden könnten. Die Abgeordnetenpauschale entspricht weniger einer Werbungskostenpauschale als eher einem pauschalierten Auslagenersatz für Kosten, deren tatsächlicher Anfall vermutet wird. Wie der Bundesfinanzhof zutreffend ausgeführt hat, dient auch deren Steuerfreiheit der Vereinfachung und der Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten, da die Besteuerung der Kostenpauschale und die Geltendmachung der mandatsbezogenen Aufwendungen als Werbungskosten entfallen. Es ist auch nicht offensichtlich, dass die Abgeordnetenentschädigung bereits im Kern nicht tatsächlich entstandenen Aufwand ausgleicht.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerden gegen die Höhe der Abgeordnetenentschädigung richten, fehlt es bereits am Rechtsschutzinteresse. Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidungserheblichkeit dieser Frage zutreffend verneint, denn die Beschwerdeführer können ihre Rechtsposition jedenfalls im Ergebnis nicht verbessern. Selbst wenn in Bezug auf die Höhe der Abgeordnetenpauschale ein Gleichheitsverstoß vorläge, bliebe es dem Gesetzgeber überlassen, auf welche Weise er Abhilfe schaffen würde. Dass infolgedessen den Beschwerdeführern im Ergebnis ein entsprechend pauschalierter Abzug gewährt würde, ist jedoch offensichtlich ausgeschlossen.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.08.2010 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 241856
Anzahl Zeichen: 4135
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 242 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016 Beschluss vom 16. Dezember 2015 1 BvR 685/12 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A
75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. h.c. Renate Jaeger ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015 Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag. Die in Darmstadt geborene Jubilarin studierte Rec
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden ...
Hierzu lautet der Kurztext: In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht
Weitere Mitteilungen von Bundesverfassungsgericht
Google Street View ...
Innenminister Joachim Herrmann: "Widerspruchsregelung vor Start von Google Street View ungenügend - Konzern muss im Interesse eines wirksamen Datenschutzes für die Betroffenen deutlich nachbessern" Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält die nun bekannt gewordene Widerspruchsreg
Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Entwurf wurde heute an Länder und Verbände versandt ...
Datum: 12.8.2010 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nach Abschluss der Ressortabstimmung heute seinen Entwurf zur Änderung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) an die Bundesländer und die Verbände versandt. Die Anhörungen der Bundesländer und
Das Bundesverkehrsministerium hat heute seine Mittelfristprognose für die Verkehrsentwicklung 2010/2011 vorgelegt. ...
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Unsere Mittelfristprognose zeigt: der Güterverkehr in Deutschland zieht wieder spürbar an. Bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres ist die Nachfrage im Transportsektor deutlich gestiegen. Wir gehen für dieses Jahr von einem Anstieg des Tra
Labor statt Gehege ? das Kaninchen, Tier des Monats August ...
Kaninchen gelten als beliebte Heimtiere und werden häufig im Tierversuch eingesetzt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt mit dem Kaninchen als Tier des Monats August auf, wie dessen natürliches Leben aussieht, welche Tierversuche mit ihm gemacht werden und wie es um die tierversuchsfr




