Rechtsanwalt Solmecke warnt: Gesetzliche Informationspflichten gelten auch für iPhone-Apps!
ID: 242652
- OLG Hamm: Gesetzliche Informationspflichten für Internet-Shops gelten auch für iPhone-Apps
- Das Urteil ist vom 20. Mai 2010 (Az.: I-4 U 225/09)
- Fehlen entsprechende Informationen in der App, drohen Abmahnungen
- WILDE BEUGER & SOLMECKE betreiben eine Kölner Medienrechts-Kanzlei
- RA Christian Solmecke steht für Kommentare zur Verfügung
- Link: http://www.wbs-law.de/
Das iPhone gehört zu den beliebtesten Smartphones auf dem Markt. Das liegt auch an den inzwischen über 200.000 verfügbaren Apps. Die Apps machen aus dem iPhone einen mobilen Hochleistungscomputer, der alle nur erdenklichen Aufgaben übernehmen kann.
Viele Firmen nutzen die hohe Aufmerksamkeit, die das iPhone auf sich zieht, und bieten eigene Apps an. Das tun auch viele Online-Shops. Sie verschenken über den iTunes Store eine App, die es den Kunden ermöglicht, auch über das iPhone direkt auf das eigene Online-Angebot zuzugreifen. Das mobile Einkaufen gerät auf diese Weise zum echten Kinderspiel.
Allerdings wird beim Entwickeln der App oft vergessen, die mobile Anwendung mit wichtigen Informationen für die Kunden zu unterfüttern. Die Kölner Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE verweist in diesem Zusammenhang auf ein wichtiges Urteil (Az.: I-4 U 225/09) vom OLG Hamm, das bereits am 20. Mai 2010 erging, aber erst jetzt öffentlich wurde.
Urteil vom OLG Hamm, die Informationspflicht in iPhone-Apps betreffend
Das OLG Hamm hat im Urteil klargestellt, dass die gesetzlichen Informationspflichten für Internet-Shops in gleicher Weise auch für Portale gelten, die in abgeänderter Form oder über spezielle Apps auch auf mobilen Empfangsgeräten aufgerufen werden können.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Shopbetreiber eine Konkurrentin abgemahnt. Neben ihrer Internetpräsenz bot sie auch eine App für das iPhone sowie den iPod touch zum Download an, über die man ihre Produkte beziehen konnte. In diesen Apps fehlte jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung ebenso wie eine eindeutig ausgewiesene Umsatzsteuer bei der Preisangabe. Auch beim mobilen Bestellvorgang konnten diese Informationen nicht eingesehen werden. Ein Impressum war zwar vorhanden, konnte aber nur durch einen nicht eindeutig benannten Link erreicht werden. Die Portalbetreiberin merkte an, dass ihr die fehlenden Angaben nicht bewusst waren. Der Antrag des Mitbewerbers richtete sich auf Unterlassung. Das Gericht gab ihm Recht. Es führte aus, dass eine Haftung verschuldensunabhängig greife und die Shopbetreiberin auch im konkreten Fall bereits für den objektiven Rechtsverstoß einstehen müsse.
Christian Solmecke, Partner in der Kölner Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE: "Auch im neu aufblühenden Mobile Commerce ist also auf die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu achten. Wie auch der konkrete Fall zeigt, laufen sonst unbedarfte Shopbetreiber Gefahr, von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt zu werden."
Rechtsanwalt Christian von der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung."
Hinweis: Die Kanzlei Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE bietet mit wbs-law.de 1.0 auch einen kostenlosen Prozesskostenrechner für das iPhone und den iPod touch an. (3317 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)
Homepage: http://www.wbs-law.de/
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/
Weiterführende Kontaktdaten
Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt zehn Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (36) hat in den vergangenen drei Jahren den Bereich Internetrecht stetig ausgebaut. So betreut er z.B. über 300 Online-Händler bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema E-Business.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 - 951563-23
Fax: 0221 - 951563-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/
Journalisten wenden sich bitte an die aussendende Agentur:
Pressebüro Typemania GmbH
Carsten Scheibe (GF), Werdener Str. 10, 14612 Falkensee
Tel: 03322-50 08-0
Fax: 03322-50 08-66
E-Mail: info@itpressearbeit.de
Internet: http://www.itpressearbeit.de/
HRB: 18511 P (Amtsgericht Potsdam)
Dies ist eine Pressemitteilung mit aktuellen Informationen nur für Journalisten. Dieser Text ist für branchenfremde Empfänger nicht vorgesehen. Das Pressebüro ist auch nicht autorisiert, Nicht-Journalisten Fragen zum Produkt zu beantworten.
Gern vermitteln wir den Journalisten ein Interview oder versorgen sie mit weiterführenden Informationen. Bei PC-Programmen, Büchern und Spielen können wir für die Journalisten auch ein Testmuster besorgen - eine Anfrage per E-Mail reicht aus.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein Belegexemplar, einen Scan, ein PDF oder über einen Sendungsmitschnitt. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
Pressebüro Typemania
Datum: 14.08.2010 - 06:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 242652
Anzahl Zeichen: 7082
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
New Media & Software
Freigabedatum: Thu, 12 Aug 2010 13:43:35 +0000
Diese Pressemitteilung wurde bisher 502 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtsanwalt Solmecke warnt: Gesetzliche Informationspflichten gelten auch für iPhone-Apps!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Pressemitteilungen Pressekunde WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE warnt: Online-Händler, die den Gefällt-mir-Button von Facebook in ihre kommerziellen Seiten einbauen, müssen ihre Datenschutzerklärung anpassen - ansonsten droht eine teure Abmahnung. Ein Muster für eine entspre
RA Solmecke: Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN! ...
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE weist auf ein vielleicht richtungweisendes Urteil des Landgericht Frankfurt am Main hin. Im Urteil hat das Landgericht entschieden, dass Hotels nicht für Filesharing-Vergehen haften müssen, die von den Gästen im H
RA Solmecke: Das Schwarzsurfen in unverschlüsselten WLAN-Netzwerken ist nicht strafbar! ...
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE weist auf ein wichtiges Urteil des Landgericht Wuppertal hin. Demnach ist das "Schwarzsurfen" in fremden WLAN-Netzwerken, insofern sie unverschlüsselt betrieben werden, auch weiterhin nicht strafbar. Probl
Weitere Mitteilungen von Pressemitteilungen Pressekunde WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte
Euro-Fahrtenbuch GPS: Das GPS-Modul im Auto führt das Fahrtenbuch ganz von alleine! ...
Nichts ist so lästig wie das Führen eines Fahrtenbuchs. Das Euro-Fahrtenbuch GPS entbindet den Fahrer ab sofort davon, jede gefahrene Strecke selbst zu notieren. Ein im Auto installiertes GPS-Modul trackt automatisch alle durchgeführten Fahrten und übernimmt sie später über eine SD-Karte direk
Webmaster Anmeldung im Partnerprogramm bei Web-Strom.Info ...
Webseiten-Betreiber, die mit ihrer Internetseite Geld verdienen möchten melden sich bei http://www.web-strom.info im Strom-Partnerprogramm an und verdienen attraktive Provisionen. http://www.web-strom.info/partnerprogramm Beim Strom-Partnerprogramm unter Web-Strom.Info können sich Webmaster koste
Mit dem iPhone® unterwegs verlieben ...
Im Vergleich zu einer reinen Flirt- und Partnerbörse-Applikation weist Mobil Verlieben eine Besonderheit auf – Echtzeit- Kommunikation. „Wir wollten nicht bloß eine einfache Flirt-App entwickeln, sondern dem Benutzer eine mobile Partnervermittlung in Kombination mit einem einzigartigen
AV Produkte von Hall Research jetzt in Deutschland erhältlich ...
Hall Research und U.T.E. Electronic haben ihre Kooperation durch eine Vertriebsvereinbarung offiziell gemacht. Hall Research, angesiedelt im sonnigen Kalifornien, ist ein führender Hersteller von AV-Produkten für den professionellen Einsatz. Die Systeme verfügen über große Flexibilität und




