www.mit-pferden-reisen.de informiert: Rechtsfragen bei Pferdeanhängerleihe und -Miete
ID: 244823
Vorsicht bei Anhängerüberlassung!
www.mit-pferden-reisen.de informiert: Rechtsfragen bei Pferdeanhängerleihe und -Miete(firmenpresse) - Hamburg, 19. August 2010 - Wer einen Pferdeanhänger leihen oder mieten muss, sollte die Haftungsregeln genau kennen und wie man sie vermeidet oder zumindest über eine Versicherung abdecken kann.
Pferdehalter haften nach § 833 BGB immer, wenn das Pferd den fremden Anhänger beschädigt. Leider haben die meisten Tierhalterhaftpflichtversicherung oft die Haftung an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Pferdehalter den Schaden selbst bezahlen muss.
Anhängerboden bricht durch - wer zahlt?
Wurde der Anhänger gemietet, ist die Haftungsfrage in den Mietrechtsvorschriften der §§ 535ff BGB geregelt. Wurde er geliehen, richtet sich die Haftung nach den Vorschriften der Leihe gem. §§ 598ff BGB. Erfolgte die Überlassung des Anhängers unentgeltlich, handelt es sich meist um Leihe, bei Bezahlung liegt eher Miete vor.
Schäden durch gemietete und geliehene Anhänger
Wurde der Pferdeanhänger gemietet, so hat der Vermieter die Pflicht, den Anhänger "in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen" (§ 535 BGB)und haftet für Mängel. Wurde der Pferdeanhänger unentgeltlich verliehen, ist die Haftung des Verleihers eingeschränkt.
Vorsicht: Halterhaftung!
Diese strenge Halterhaftung gilt wie beim Kfz auch für den Halter eines Pferdeanhängers nach § 7 Abs. 1 StVG. Das bedeutet, dass bei einem Unfall regelmäßig der Kfz-Halter und der Anhänger-Halter als Gesamtschuldner haften.
Wann haftet die Versicherung des Zugfahrzeuges?
Zieht der Halter des Zugfahrzeugs seinen eigenen Anhänger, gibt es kein Problem. Wird der Anhänger geliehen oder gemietet, tritt die Versicherung des Zugfahrzeugs nicht ein.
Der ausführliche Text ist zu finden unter http://www.mit-pferden-reisen.de/40/de/verladen-und-sicherheit/recht/anhaenger-ver-mieten-und-ver-leihen/
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Datum: 19.08.2010 - 13:00 Uhr
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