Noa Bank: Finanzaufsicht soll Weg zur Einlagensicherung frei räumen
19.08.2010 - 13:24 | 244845
(ots) - Die Finanzaufsicht soll für die Kunden der Noa Bank den Weg zur gesetzlichen Einlagensicherung möglichst schnell frei räumen und bei der Noa Bank den Entschädigungsfall feststellen. Das fordert die auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg. "Wenn die Finanzaufsicht jetzt nicht schnell handelt, droht den Sparern der Noa Bank ein Liquiditätsproblem", warnt Rechtsanwalt Sebastian Hofauer von der Kanzlei Göddecke. Die Siegburger Kanzlei konzentriert sich seit 15 Jahren auf die Rechtsfragen von Bankkunden, Kapitalanlegern und Versicherungskunden.
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Geschäftstätigkeit der Noa Bank gestern mit einem umfassenden Moratorium gestoppt. Zwar sind die Kundeneinlagen über die gesetzliche Einlagensicherung weitgehend abgesichert. Allerdings müssen sich die Sparer bis zur Entschädigung in Geduld üben. "Bis zur Auszahlung kann es ohne weiteres zweieinhalb Monate und länger dauern", sagt Hofauer. Das kann die Bankkunden ganz schön in Bedrängnis bringen.
Für die Feststellung des Entschädigungsfalls kann sich die BaFin bis zu sechs Wochen Zeit lassen. Dieser behördliche Akt ist die Voraussetzung dafür, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) aktiv wird. Diese gesetzliche Einlagensicherung fordert die betroffenen Bankkunden zunächst schriftlich auf, ihre Ansprüche geltend zu machen. Anschließend werden die Ansprüche geprüft und den Spielregeln entsprechend erfüllt. "Die EdB kann sich bei Einlagen in diesem Jahr noch bis zu drei Monaten Zeit lassen, um ordnungsgemäß geprüfte Ansprüche zu erfüllen", erklärt Rechtsanwalt Hofauer.
Die gesetzliche Einlagensicherung EdB ist in Deutschland eine Pflichtübung für alle privaten Banken. Insofern sind auch die Festgeldkonten der Kunden bei der Noa Bank abgesichert. Allerdings
nur in begrenztem Umfang. "Die Kunden bekommen Ihre Einlagen inklusive Zinsen bis zur Obergrenze von 50.000 Euro zurück", erklärt Rechtsanwalt Hofauer. Diese Grenze für die Entschädigung wird erst von 2011 an auf 100.000 Euro steigen.
Pressekontakt: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Auf dem Seidenberg 5 53721 Siegburg Tel: (02241) 17 33 0 eMail: info(at)rechtinfo.de www.kapital-rechtinfo.de
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