Dienstleistungsrichtlinie als Alibi für Mindestlöhne
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(firmenpresse) - Nach der Zustimmung des Europaparlaments zur EU-Dienstleistungsrichtlinie werden Stimmen laut, die zum Schutz vor angeblich drohendem Lohndumping die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland fordern. Den Zusammenhang zwischen Dienstleistungsrichtlinie und der sofortigen Einführung von Mindestlöhnen wies der Vorstandssprecher des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), Peter Mumme, in aller Deutlichkeit zurück.
„Die Dienstleistungsrichtlinie hat noch nicht einmal die letzte Hürde genommen, und schon wird wieder die Forderung nach Einführung von Mindestlöhnen laut“, sagte Peter Mumme heute in Berlin. Nach der endgültigen Verabschiedung verblieben drei weitere Jahre, bis die Regelungen in nationales Recht umgesetzt werden müssten. „Da verschütten einige Politiker einmal mehr das Kind mit dem Bade“, so Mumme.
Keiner, sagte Mumme weiter, könne zurzeit absehen, wie sich die Löhne in Europa in den nächsten drei Jahren entwickeln würden und ob es überhaupt noch große Gefälle zwischen den Mitgliedsstaaten geben werde. Wie stark die Angleichung voranschreite, könne man schon daran sehen, dass in diesem Jahr die Quote der polnischen Erntehelfer in Deutschland nicht erfüllt worden sei, weil die polnischen Arbeitnehmer aufgrund höherer Löhne lieber nach Großbritannien und Spanien gegangen seien. „Deshalb“, meinte Mumme, „ist die Dienstleistungsrichtlinie auch nur das Alibi, das für die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland herhalten muss.“
Als vollends absurd empfindet es der AMP-Vorstandssprecher, dass bei der Forderung nach Mindestlöhnen ausgerechnet die Zeitarbeit als erste Branche in den Focus geraten ist. „Wir sind doch – neben anderen Branchen – ausdrücklich von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen worden, übrigens auch auf Drängen der Gewerkschaften. Wie kann dann diese Richtlinie ein Argument dafür sein, dass ausgerechnet in der Zeitarbeit Mindestlöhne her müssen?“
Durch die Herausnahme der Zeitarbeit aus der Dienstleistungsrichtlinie bleibt es auch künftig bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Ausländische Personaldienstleister müssen sich weiterhin an die deutschen Regelungen halten, die u. a. den Gleichbehandlungsgrundsatz für Zeitarbeitnehmer oder die Anwendung eines Tarifvertrages vorschreiben. Damit, stellte Mumme klar, seien gerade die Arbeitnehmer dieser Branche gegen Lohndumping durch ausländische „Billiganbieter“ abgesichert. „Hier geht es also gar nicht um den Schutz der Arbeitnehmer vor Sozialdumping, sondern ganz gezielt um die Durchsetzung bestimmter politischer Interessen. Die Zeitarbeit wird zum Prellbock, damit die SPD den Druck herausnehmen kann, den der DGB und seine Einzelgewerkschaften in Sachen gesetzlicher Mindestlohn permanent ausüben.“
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Datum: 24.11.2006 - 10:09 Uhr
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