Doppelte Staatsbuergerschaft ermoeglichen
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Doppelte Staatsbuergerschaft ermoeglichen
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Initiative. Sie entspricht unserer Forderung: Der Optionszwang muss abgeschafft werden.
Die derzeitige Regelung ist ein Kompromiss, der nur deshalb geschlossen wurde, weil sich die damalige rot-gruene Koalition mit ihrer konsequenten Forderung nach doppelter Staatsangehoerigkeit nicht gegen den unionsdominierten Bundesrat durchsetzen konnte: Wird ein Kind in Deutschland geboren und haelt sich ein Elternteil als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren rechtmaessig in Deutschland auf, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehoerigkeit. Wenn es volljaehrig wird, muss es sich aber zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen auslaendischen Staatsangehoerigkeit seiner Eltern entscheiden. Hat es sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, geht die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren.
Dieses Verfahren behindert die Integration. Es bringt Jugendliche in unnoetige Loyalitaetskonflikte. Ihre Heimat und ihre Lebenswirklichkeit finden sie in Deutschland. Gleichzeitig fuehlen sich viele von ihnen den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Deren Staatsbuergerschaft aufzugeben, kann als Akt der Abkehr von eigenen Traditionen missverstanden werden und faellt ihnen daher oftmals schwer. Koennten sie beide Staatsangehoerigkeiten behalten, entstuende sicher kein Schaden. Der integrationspolitische Schaden entsteht vielmehr dadurch, dass viele Jugendliche aus der deutschen Staatsbuergerschaft heraus gedraengt werden. Wir koennen nicht einerseits die geringen Einbuergerungszahlen beklagen und andererseits eine hohe Anzahl junger Menschen faktisch aus der deutschen Staatsbuergerschaft heraus draengen.
Das Optionsmodell schafft ausserdem ueberfluessige Buerokratie.
Es beinhaltet ein aufwaendiges und fehleranfaelliges Verfahren und wirft zahllose Rechtsprobleme auf.
Im Uebrigen fordern wir das Bekenntnis zu doppelter Staatsbuergerschaft nicht nur bei hier geborenen Menschen, sondern auch fuer die Einbuergerung. Ein Auslaender, der sich einbuergern laesst, soll seine alte Staatsangehoerigkeit nicht laenger aufgeben muessen. Das ist bei mehr als 50 Prozent der Einbuergerungen bereits heute der Fall, weil es diverse Ausnahmen gibt. Das konsequente Bekenntnis zu doppelter Staatsangehoerigkeit wuerde Ungleichbehandlungen beseitigen und endlich mit dem veralteten staatsrechtlichen Dogma der Verhinderung von Mehrstaatigkeit brechen.
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Datum: 23.08.2010 - 17:16 Uhr
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