Darf sich hinter „heute gratis“ ein 24-Monatsvertrag verbergen?

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Darf sich hinter „heute gratis“ ein 24-Monatsvertrag verbergen?

25.08.2010 - 10:27 | 246999
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PresseMitteilung von LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Auch im Internet werden diverse Strategien angewandt, um Kunden zu gewinnen und die unterschiedlichsten Produkte zu vertreiben.

Doch auch im Bereich des Internets haben Unternehmer klare rechtliche Regelungen einzuhalten, um ein geordnetes Wirtschaftsleben zu gewährleisten.


(firmenpresse) - Am 20.05.2010 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 33/09) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmer blickfangmäßig mit den Worten

„heute gratis!“

für z.B. „Bastelanleitungen“ oder „Steuertipps“ warb.

Unter der langen Aufzählung der Leistungen, die an diesem Tag kostenlos in Anspruch genommen werden konnten, erschien in klein gedrucktem Text der Hinweis, dass sich die „Gratis Testzeit mit Ablauf des Tages in ein Abonnement zum Preis von € 7,00 pro Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten“ verändere.

Dies sei für den Verbraucher nicht ersichtlich, der nicht damit rechne, dass unter der Aufzählung noch ein Hinweis folge, der die blickfangmäßige Werbung ins Gegenteil verwandele, bzw. dass sich dahinter ein 24-Monats-Vertrag verberge.

Aus diesem Grund stuften die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Verhalten der Beklagten als irreführende Werbung ein, die diese in Zukunft zu unterlassen hat.


Fazit:
Verbrauchern unter der Vorspiegelung einer Gratisleistung eine kostenpflichtige Leistung zu verkaufen, wird von der Rechtsordnung nicht gebilligt!
Entsprechende Werbemaßnahmen sollten aus diesem Grund zuvor von einem spezialisierten Rechtsanwalt kontrolliert werden, um die Wirksamkeit der so geschlossenen Verträge gewährleisten zu können.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com




Keywords (optional):
werbung, wettbewerbsrecht, werberecht,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.ladm.com

Leseranfragen:
Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com


bereitgestellt von: Axmiko
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Kontakt-Informationen:
Firma: LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.08.2010


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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