Steuerrückerstattung für ehemalige deutsche Immobilienbesitzer in Spanien
Privatperson die in Spanien zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie verkauft haben, die Sie nicht als ersten Wohnsitz nutzten, sind berechtigt, einen Großteil der bezahlten Steuer in Spanien rückerstattet zu bekommen.
Spanischem Staat drohen Klagen in Millionenhöhe. Steuernachteil für ausländische Immobilienbesitzer illegal
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stehen Bürgern aus der EU, sowie der Schweiz, die zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, Steuerrückzahlungen zu.
Das Gericht entschied, dass die spanische Regierung die Veräußerungsgewinne nicht-spanischer, privater Verkäufer zu Unrecht mit 35 Prozent besteuert hatte, da Spanier hingegen auf die Gewinne ihrer Verkäufe nur 15 Prozent Steuern zahlen mussten.
Nach Ansicht der EU-Instanz ist die unterschiedliche steuerliche
Behandlung für die ausländischen Immobilienbesitzer diskriminierend, deshalb haben diese ein Anrecht auf entsprechende Rückzahlungen (EuGH Aktenzeichen C-562/07).
Die in Valencia ansässige Anwaltskanzlei, Costa, Alvarez, Manglano & Associates, die die Interessen der Betroffenen vertritt, hat für die ersten 100 europäischen Bürger, zumeist aus Großbritannien, bereits Rückzahlungen vom spanischen Staat erhalten.
Für den deutschsprachigen Raum wurde in Deutschland eine Anlaufstelle eingerichtet.
Rund 150 000 ehemalige Immobilienbesitzer, so wird vermutet, könnten Anrecht auf diese Rückforderungen haben. Im Schnitt dürften bis zu 20 000 Euro erstattet werden.
Der Countdown läuft allerdings. Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach der Urteilsverkündung geltend gemacht werden.
Anträge auf Rückerstattung können daher nur bis Mitte November bei spanischen Gerichten eingereicht werden.
Aus diesem Grund ist für alle Informationen, Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten die deutsche Internetseite www.steuer-spanien.info für die Betroffenen geschaltet worden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Anwälte von Costa, Alvarez, Manglano & Associates haben sich einen Ruf als Steuerexperten in den vergangenen 16 Jahren aufgebaut. Sie arbeiten mit spanischen und internationalen Firmen zusammen. Der Hauptsitz befindet sich in Valencia mit Niederlassungen in Castellon und Barcelona. Für den deutschsprachigen Raum ist in Deutschland diese Anlaufstelle eingerichtet worden.
Im Februar dieses Jahres erstritt die Kanzlei vor dem Obersten Gericht in Spanien das rechtskräftige Urteil, dass die spanische Steuerbehörde die zu viel gezahlten Steuern auf Immobilienverkäufe zurückzuzahlen hat gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Vor diesem Urteil des Obersten Gerichtes in Spanien, wurde vielen Betroffenen von deren bisherigen Rechtsanwälten abgeraten, gegen die zu viel gezahlten Steuern vorzugehen, da die Meinung vorherrschte, nie ein Verfahren gegen die spanische Verwaltung gewinnen zu können, obwohl das Urteil des EuGH vorlag.
Bitte bedenken Sie:
Es ist Ihr Recht, die zu viel gezahlte Steuer zurückzufordern.
Kontaktinformation:
Böcker GbR
Louisenstraße 52
61348 Bad Homburg
Kontakt-Person:
Benjamin Böcker
Telefon: 06172-456433
E-Mail: e-Mail
Web: http://www.steuer-spanien.info
Presse-Information:
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Datum: 26.08.2010 - 16:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 248021
Anzahl Zeichen: 2217
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Benjamin Böcker
Stadt:
Bad Homburg
Telefon: 06172-456433
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.09.2010
Anmerkungen:
Bei Veröffentlichung nur mit verlinkung auf www.steuer-spanien.info
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