Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Nachbarrecht
Keine Duldung für Baumwurzeln von Nachbargrundstück
AG München, Az. 121 C 15076/09
Hintergrundinformation:
Die Störerhaftung ist in § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es geht dabei um eine Beeinträchtigung des Eigentums durch einen Außenstehenden. Kann jemand sein Eigentum - etwa sein Grundstück - nicht wie üblich nutzen, weil Einwirkungen von außen (z. B. Lärm, Abgase) dies verhindern, hat er einen Anspruch auf Beseitigung der Störung und auf Unterlassung weiterer Störungen. Zusätzlich kennt das BGB noch eine Regelung über Bäume: Steht ein Baum genau auf der Grundstücksgrenze, gehören seine Früchte und (bei Fällung) der Baum beiden Nachbarn zu gleichen Teilen. Jeder Nachbar kann die Beseitigung verlangen, hat aber ggf. auch deren Kosten zu tragen. Die Fällung muss nach der örtlichen Baumschutzverordnung zulässig sein. Der Fall: An der Grenze zweier Grundstücke standen vier Bäume - nicht direkt auf der Grenze, sondern auf der Seite eines Grundstücks. Die Nachbarin auf der anderen Seite bevorzugte Rasen. Nun wuchsen die Wurzeln der Bäume über die Grenze und kamen im Rasen nach oben. Die Nachbarin duldete dies lange. Schließlich konnte sie vor lauter Wurzeln nicht mehr Rasenmähen. Sie bat ihre Nachbarin erfolglos darum, die Wurzeln zu kappen. Das Urteil: Das Amtsgericht München entschied der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge zu Gunsten des Rasens. Dieser sei erheblich beeinträchtigt, Pflege oder Wachstum seien nicht mehr möglich. Die Bäume seien nicht mehr gesund und erhaltenswert. Falls sie durch das Kappen der Wurzeln eingehen sollten, sei dies keine unangemessene Benachteiligung. Zwar könne die Klägerin eine Fällung nach so langer Zeit nicht mehr fordern. Dies betreffe aber nicht den Anspruch auf Beseitigung der Wurzeln in ihrem Rasen. Falls dies zum Absterben der Bäume führe, müsse deren Eigentümerin dies hinnehmen. Auch die Kosten müsse sie tragen.
Amtsgericht München, Urteil vom 12.2.2010, Az. 121 C 15076/09
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das(at)hartzkom.de
0899984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 31.08.2010 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 249851
Anzahl Zeichen: 2394
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1382
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 493 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Nachbarrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kfz-Händler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von Autohändlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Nach D.A.S.-Angaben beanstandete der BGH, dass zwei Vertra
"Neue Gefahrsymbole auf Reinigungsmitteln" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S. ...
Marina B. aus Köln: Ich habe gelesen, dass sich die Warnhinweise auf Reinigungsmitteln ändern sollen. Auf was muss ich beim Einkaufen und bei der Arbeit mit den Putzmitteln jetzt achten? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Ab 1. Juni 2015 gilt das "Global Harm
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...
Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berlin
Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Land regelt Erosionsschutz auf Ackerflächen ...
Der Freistaat Thüringen regelt ab September den potentiellen Erosionsschutz auf den Ackerflächen. Eine entsprechende Verordnung hat Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz heute unterzeichnet. Eine Landesregelung ist notwendig, um den Anforderungen der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Au
Fertiggaragen sind nicht nur eine Aufwertung des Grundstückes und der Immobilie ...
Wer kennt, als langjähriger Autobesitzer, die Problematik nicht? Der Wagen setzt Rost an, man entdeckt einen kleinen Kratzer an der Seitentür oder gar einen abgefahrenen Spiegel. Das passiert, wenn Autos ungeschützt am Wegesrand oder der Straße geparkt werden. Selbst auf dem hauseigenen Hof ist
Mit PlanungsScout auf der sicheren Seite ...
Mit PlanungsScout auf der sicheren Seite Der PlanungsScout verfügt über eine 35 jährige Erfahrung im Hausbau und in der Hausplanung. Das Unternehmen verfügt über qualifizierte Mitarbeiter, die über ein fundiertes Fachwissen verfügen. So umfasst das Team Architekten, Energieberater, Statiker,
Sachsens erstes Passivhaus mit einschaliger Ziegelfassade ...
Interessant für Bauherren und Architekten: Passivhäuser benötigen auch bei monolithischer Ziegelbauweise für ihre Fassaden keine zusätzliche Wärmedämmung mehr. Die hohen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz können beim Einsatz hochwärmedämmender "Unipor W07 Coriso"-Planzie




