Altersblindheit: Aufsichtsbehörde bestätigt Rechts-Anspruch der Patienten gegenüber Krankenkassen

Altersblindheit: Aufsichtsbehörde bestätigt Rechts-Anspruch der Patienten gegenüber Krankenkassen

ID: 250178

Altersblindheit: Aufsichtsbehörde bestätigt Rechts-Anspruch der Patienten gegenüber Krankenkassen



(pressrelations) - - Klare Vorgaben des Bundesversicherungsamtes für alle bundesweit tätigen Krankenkassen bestätigen jetzt den Anspruch von Patienten mit Altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) auf eine zugelassene Therapie bei einem Augenarzt ihrer Wahl. »Die Klarstellungen der Aufsichtsbehörde gegenüber den Krankenkassen sind ein Durchbruch für AMD-Patienten«, erklärt Ute Palm, Vorstandsmitglied von PRO RETINA Deutschland e.V.

Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Ärzten verhindern seit Jahren, dass die Therapie der feuchten Form der Altersabhängigen Makula-Degeneration über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann: Der Zugang zur Behandlung ist nicht geregelt.

Abhilfe schaffen sollten Verträge von Krankenkassen mit Ärzteorganistionen. Diese stellten allerdings zumeist sicher, dass Ärzte an Stelle der zugelassenen Medikamente (Handelsnamen: Lucentis und Macugen) nur eine nicht zugelassene, aber billigere Therapie anwenden konnten, deren Wirksamkeit und Sicherheit Experten zufolge für diesen Einsatz nicht ausreichend belegt ist. Stellte ein Patient einen Antrag auf Behandlung mit einem zugelassenen Medikament, lehnten die Kassen die Übernahme der Therapiekosten ab und forderten die Patienten auf, sich bei »Vertragsärzten« behandeln zu lassen. Dort gab es dann die Spritze in den Augapfel mit dem nicht zugelassenen Medikament.

Dieses Vorgehen stellt nun das Bundesversicherungsamt ab. In einem Schreiben teilt es den bundesweit tätigen Krankenkassen ? die in Landesverbänden organisierten AOKen gehören nicht dazu ? mit, dass bestimmte Punkte zu beachten und die Verträge bis Ende Oktober entsprechend anzupassen sind.

Die Krankenkasse darf dem Schreiben der Aufsichtsbehörde zufolge einem Versicherten die Kostenübernahme für ein zugelassenes Medikament nicht verweigern, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Versicherte diese Versorgung wünscht. Bietet ein Arzt die nicht zugelassene Behandlung an, kann der Patient einen anderen Arzt konsultieren und von ihm die zugelassene Therapie durchführen lassen. Ebenso dürfen die Patienten nicht dahingehend beeinflusst werden, dass sie sich gegen die zugelassene Therapie entscheiden, zudem muss die Patienteninformation umfassend, klar und eindeutig sein.



»Wir freuen uns sehr«, erklärt Pro Retina-Vorstandsmitglied Ute Palm, »dass sich die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde mit unseren Forderungen decken.« Nach Meinung der Patientenorganisation müssten die Krankenkassen die Forderungen der Aufsichtsbehörde problemlos und kurzfristig umsetzen können, da drei große Ersatzkassen unlängst schon den richtigen Weg beschritten haben: Sie haben mit dem Hersteller eines zugelassenen Medikamentes einen Rabattvertrag abgeschlossen und gleichzeitig den Behandlungsvertrag mit den Ärzten so konzipiert, dass die zugelassenen Therapien abgebildet sind und der Arzt sein Honorar unabhängig vom eingesetzten Medikament erhält. »Diese Verträge",sagt Ute Palm, "liefern die Blaupause für alle anderen Krankenkassen«.


Kontakt
Pressekontakt
Barbara Ritzert
ProScience Communications ? die Agentur für Wissenschaftskommuniation GmbH
Andechser Weg 17 · 82343 Pöcking
Fon (08157) 93 97-0 · Fax (08157) 93 97-97 · ritzert@proscience-com.de
pro-retina@t-online.de
http://www.pro-retina.de/Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Gesundheitssenator Dietrich Wersich eröffnet Kongress und diskutiert mit Experten über Gesundheitspolitik und -wirtschaft Sportmundschutz für ungetrübten Spaß am Sport
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 31.08.2010 - 21:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 250178
Anzahl Zeichen: 3759

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 602 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Altersblindheit: Aufsichtsbehörde bestätigt Rechts-Anspruch der Patienten gegenüber Krankenkassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Gesundheit Adhoc (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

hkk führt als erste Ersatzkasse die Patientenquittung von careon ein ...
Tübingen - Seit April 2013 können die Versicherten der hkk aus Bremen ihre Leistungs- und Abrechungsdaten bequem über den Internetauftritt der Krankenkasse abrufen. Ermöglicht wird das über die elektronische Patientenquittung des Tübinger IT-Unternehmens careon. Die hkk ist damit die vierzeh

SoMa-Tec's PoDi als BEST OF 2013 des INNOVATIONSPREIS-IT 2013 ausgezeichnet ...
Berlin - Das Pulsoxymeter-Display "PoDi" - unsere neuartige und einmalige Lösung zum effizienten Patientenmonitoring im fachärztlichen und pflegerischen Praxisalltag - hat die unabhängige Fachjury aus Professoren, Wissenschaftlern, Branchenvertretern und Fachjournalisten besonders üb

Schwangerschaft und Rheuma. Zwischen Bangen und freudiger Erwartung ...
Bonn/Köln/Düsseldorf - Neun Monate ohne Medikamente - viele Frauen, die an Rheuma erkrankt sind, können sich kaum vorstellen, während einer Schwangerschaft auf ihre Arzneimittel zu verzichten. Die Rheuma-Liga bietet Frauen mit Kinderwunsch und schwangeren Rheumatikerinnen kostenlos Rat: Ein On


Weitere Mitteilungen von Gesundheit Adhoc


Gesundheitssenator Dietrich Wersich eröffnet Kongress und diskutiert mit Experten über Gesundheitspolitik und -wirtschaft ...
Hamburg - Die Gesundheitswirtschaft gilt längst als wichtiger Motor für Wachstum und Beschäftigung. Die Herausforderungen an sie sind u.a. geprägt durch den medizinisch technischen Fortschritt, ein verändertes Gesundheitsbewusstsein, den demografischen Wandel oder den Wettbewerb im Gesundheit

Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung ...
2010 Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 2. September 2010 von 15.00 bis 16.30 Uhr. Das Justizministerium teilt mit: Vorsorge für sich selbst - schnell, kostenlos und wichtig für jeden Schon für junge, gesunde Menschen ist eine Vorsorgevollmacht wich

Ein Alkoholikerforum wird sechs Jahre alt ...
Viele Alkoholiker, die bereits über Jahre ein alkoholfreies Leben führen, helfen mit ihren Erfahrungen, die es ihnen selbst ermöglicht hat, nüchtern zu bleiben. Im Alkoholikerforum versuchen bereits fast 20 000 Alkoholiker und Angehörige sich gegenseitig zu helfen und das auch in vielen Frage

Patientengewinnungüber das Internet ...
NEGSTPRODUCTION bietet ein TYPO3 Webseiten-Starter-Paket fu?r A?rzte und Zahna?rzte an. Auf Basis des etablierten Open Source Redaktionssystems werden individuelle Webseiten erstellt, die bei Bedarf von den Praxisbetreibern und Mitarbeitern selbststa?ndig und einfach gepflegt und erweitert werden ko


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z