Umweltruf: AKW Mängelliste soll Staatsgeheimnis bleiben

Umweltruf: AKW Mängelliste soll Staatsgeheimnis bleiben

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(firmenpresse) - Mit ihrem gestern veröffentlichten Beschluss, die Entscheidung über die Herausgabe der so genannten Brunsbüttel-Mängelliste den Gerichten zu überlassen, spielt die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) der fortgesetzten Informationsblockade des Vattenfall-Konzerns in die Hände, meint Rainer Baake (Güne). „Warum Frau Trauernicht nicht bei ihrer noch Anfang November überzeugend vorgebrachten Argumentation bleibt, ist nicht nachvollziehbar. Die Kehrtwende gibt deshalb Anlass zu Spekulationen“, meint Baake. Spekulieren indess dürfte der ehemalige Staatssekretär nicht. Bei ihm liefen über Jahre die Fäden zusammen, hat das Magazin Umweltruf im europaticker herausgefunden.Nach der Entscheidung gegen die sofortige Herausgabe der Liste mit hunderten „offenen Punkten“, die sich vor mehr als fünf Jahren im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung des Siedewasserreaktors an der Elbe ergeben hatten, befürchtet die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) jetzt ein jahrelanges Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Baake organisierte als Staatssekretär den Ausstieg aus der Atomwirtschaft und den Einstieg in das Solarzeitalter, erst in Hessen und dann im Bund.Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB) hatte zuvor am 1. Dezember 2006 Klage gegen den für die DUH positiven Bescheid der Behörde zum Auskunftsersuchen zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerkes Brunsbüttel erhoben. Da der Klage so genannte aufschiebende Wirkung zukommt, könnte das Ministerium der DUH die Unterlagen vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Klage nur überlassen, wenn der von der Betreiberin mit der Klage angegriffene Bescheid für sofort vollziehbar erklärt worden wäre. „Die Entscheidung für die endlose Fortführung der Geheimniskrämerei ist ein offener Affront gegen die Bevölkerung, die endlich wissen will, welche Schwachstellen in Brunsbüttel seit fünf Jahren bekannt sind, aber nie abgestellt wurden. Und sie ist ein Affront gegen geltendes EU-Recht, das geschaffen wurde, um in genau solchen Fällen zeitnah Transparenz zu schaffen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Die EU-Umweltinformationsrichtlinie, auf deren Grundlage die DUH die Herausgabe der Liste verlangt hatte, „wird völlig entwertet, wenn zwischen Antragstellung und Entscheidung Jahre vergehen“. Besonders verwerflich sei, dass Vattenfall nun bereits zum zweiten Mal die bekannten Mängel des Brunsbüttel-Reaktors gegen das Informationsbegehren von Umweltschützern abschirme und die Kieler Ministerin dennoch auf die Möglichkeit, die Herausgabe der Liste für sofort vollziehbar zu erklären, verzichtet. Das Sozialministerium teilte hierzu mit, dass im Bescheid eine Interessenabwägung vorzunehmen war, in der sowohl das Aufschubinteresse der Betreiberin als auch das Vollzugsinteresse der DUH berücksichtigt werden mussten. Entscheidend ist, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung Tatsachen schaffen würde, die nicht wieder rückgängig zu machen sind. Wäre die sofortige Vollziehung des Bescheides vom 2. November 2006 angeordnet worden und würde es auf dieser Grundlage zu einer Herausgabe der beanspruchten Informationen kommen, bevor das zuständige Verwaltungsgericht über die Klage entschieden hat, so hätte dies zur Folge, dass der KKB Nachteile und gegebenenfalls Verletzungen ihres grundrechtlich geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entstünden. Dies wäre im Falle einer nachträglichen Stattgabe der Hautpsacheklage nicht zu reparieren. Trauernicht hatte Anfang November grundsätzlich entschieden, dass die DUH die Schwachstellenliste erhalten soll und dabei die Argumentation der Umweltschützer in vollem Umfang bestätigt. Insbesondere hatte die Ministerin die Behauptung des Energiekonzerns zurückgewiesen, durch die Herausgabe könnten Betriebsgeheimnisse verletzt werden. Sie hat nun allerdings der Forderung der DUH, auf die inzwischen erfolgte Klage des Vattenfall-Konzerns die sofortige Vollziehung ihres Bescheids anzuordnen, widersprochen.Noch Mitte November hatte Trauernicht in einer Pressemiteilung erklärt: "Das Kernkraftwerk Brunsbüttel muss im Jahre 2009 entsprechend dem Atomkonsens vom Netz genommen werden." Die noch nicht abgeschlossene umfangreiche Begutachtung der Sicherheitsüberprüfung durch die vom Sozialministerium hinzugezogenen externen Sachverständigen hatte eine ganze Reihe offener Punkte mit unterschiedlichen Inhalten erbracht. Dabei handelt es sich insbesondere um die Aktualisierung von Dokumentationen entsprechend dem heutigen Standard, das Schließen von Nachweislagen oder die Umsetzung von sicherheitstechnischen Verbesserungsmaßnahmen. Die Sachverständigen hatten allerdings keine sicherheitstechnischen Defizite identifiziert, deren Beseitigung umgehend zu erfolgen hätte oder die Veranlassung zu einer sofortigen Stilllegung der Anlage ergäben. Die zuvor für die Kernkraftwerke Krümmel und Brokdorf durchgeführten Periodischen Sicherheitsüberprüfungen hatten demgegenüber weit aus weniger offene Punkte erbracht. Ministerin Dr. Trauernicht wertet auch dies als einen Punkt, der die Richtigkeit der im Atomkonsens verankerten Entscheidung zur baldigen Abschaltung des Kernkraftwerks Brunsbüttel unterstreicht. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat Vattenfalls Präsident und CEO Lars G. Josefsson am 1. Dezember 2006 als einen der beiden Regierungsberater für Klimaschutzfragen ernannt. Lars G. Josefsson soll der deutschen Regierung während der deutschen G8- und EU-Präsidentschaft im Jahr 2007 Empfehlungen zur internationalen Klimaschutzpolitik geben. Lars G. Josefsson kommt dabei insbesondere die Aufgabe zu, die Wirtschaft in eine ambitionierte Klimaschutzpolitik einzubinden und Konzepte zu entwickeln, wie Klimaschutz Impulse zur wirtschaftlichen Entwicklung geben kann.Der vollständigen Bericht mit den wichtigsten Hintergründen im EUROPATICKER – Magazin Umweltruf (www.europaticker.de)


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