Riester-Sparer verschenken Zulagen in Millionenhöhe

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Riester-Sparer verschenken Zulagen in Millionenhöhe

02.09.2010 - 11:31 | 251168
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PresseMitteilung von LBS Baden-Württemberg

500 Millionen Euro - diese enorme Summe an staatlichen Riester-Zulagen haben die Deutschen bislang verschenkt: Einer von drei Riester-Sparern versäumt es, rechtzeitig den Zulagenantrag zu stellen. Dabei ist diese Form der Altersvorsorge gerade wegen der staatlichen Zulagen besonders attraktiv. Wie Riester-Sparer und Riester-Bausparer sich ihre Zulagen künftig einfach und unproblematisch sichern können, lesen Sie in unserem Infodienst.

(firmenpresse) - Riester-Sparer verschenken Zulagen in Millionenhöhe

(LBS) Riester-Sparen wird, auch dank der Eigenheimrente, immer attraktiver. Bereits 13,85 Millionen Deutsche besitzen einen Riester-Vertrag. Allerdings versäumt rund ein Drittel von ihnen, rechtzeitig ihre Zulagen zu beantragen, wie die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt hat.

Seit Einführung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge im Jahr 2002 haben Riester-Sparer Zulagen in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro nicht beantragt und damit verschenkt. Das gilt allein für die Grundzulage – die höheren Kinderzulagen sind dabei nicht einkalkuliert.

Seit 2008 besteht die Möglichkeit, die Riester-Förderung auch für den Erwerb von selbst genutzten Immobilien einzusetzen. Gefördert werden sowohl Wohnbaudarlehen als auch Bausparverträge. Das Besondere beim Riester-Bausparen ist: Hier gibt es die Zulagen fürs Sparen und fürs Tilgen. „Auf diese Finanzspritze sollte niemand verzichten“, betont Joachim Klein von der LBS. „Wer seine Zulagen nicht beantragt, verschenkt bares Geld.“

Um die staatliche Förderung zu bekommen, müssen Riester-Sparer einen „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ ausfüllen, den sie von ihrem Riester-Anbieter erhalten. Für die Einreichung des Antrags ist bis Ablauf des Folgejahres Zeit.

Wer es sich leichter machen möchte, kann den Anbieter des Riester-Vertrags bevollmächtigen, die Zulagen für ihn zu beantragen. Dafür füllt der Kunde einmal einen Dauerzulagenantrag aus. „Die LBS stellt dann Jahr für Jahr den Zulagenantrag für den Bausparer. Der Kunde muss seinen Berater lediglich bei vertragsrelevanten Änderungen informieren, beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung oder der Geburt eines Kindes“, erklärt Klein.


Tipp: Eigenheimrente berechnen
Wie hoch die Ersparnis durch eine selbst genutzte Immobilie im Alter sein kann, zeigt der LBS-Eigenheim-Renten-Rechner. Das Online-Angebot berechnet individuell für mehr als 12.000 Standorte in Deutschland, wie viel Miete sich im Alter mit den eigenen vier Wänden sparen lässt und wie hoch die Wohn-Riester-Förderung – abhängig von der Einkommens- und Haushaltssituation – ausfallen kann. Dabei werden sowohl entstehende Steuervorteile als auch die ersparten Darlehenszinsen berücksichtigt. Der Rechner vergleicht außerdem die exemplarisch berechnete monatliche Riester-Steuer mit der ersparten Miete. Die Differenz haben Eigentümer im Alter jeden Monat mehr zur freien Verfügung.


www.eigenheimrentenrechner.de

Die Zahl zum Thema: 600.000
Die Nachfrage nach Wohn-Riester ist seit dem Startschuss 2008 enorm: Mittlerweile besitzen rund 600.000 Menschen einen Wohn-Riester-Vertrag. Mehr als die Hälfte von ihnen hat sich für LBS-Riester-Bausparen entschieden.


Wohn-Riester: 3 Fragen – 3 Antworten

1. Welche Immobilien werden mit Wohn-Riester gefördert?
Ob neu oder gebraucht, Wohnung oder Haus – gefördert wird im Grunde der Erwerb jeder Immobilie. Voraussetzungen sind, dass sie selbst genutzt wird, nach dem 31. Dezember 2007 gebaut oder angeschafft wurde und sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befindet. Die Förderung kann auch für den Kauf von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft oder Wohnrechten in einem Alters- oder Pflegeheim eingesetzt werden.

2. Können auch Immobilienbesitzer profitieren?
Ja, mit Riester-Darlehen können Finanzierungen von selbst genutzten Immobilien umgeschuldet werden, die ab 1. Januar 2008 gebaut oder gekauft wurden. Zudem ist es möglich, Riester-Guthaben zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel bei Renteneintritt – auch für die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie einzusetzen. In diesem Fall spielt das Anschaffungs- oder Fertigungsjahr des Objektes keine Rolle.

3. Was passiert, wenn ich meine Riester-geförderte Immobilie verkaufe?
Zunächst nichts, die Förderung bleibt erhalten. Allerdings müssen die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen innerhalb von vier Jahren wieder in eine selbst genutzte Immobilie oder ein Wohnrecht in einem Alters- oder Pflegeheim investiert werden. Alternativ kann der Sparer das Geld auch innerhalb eines Jahres in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen. Nur wenn keiner der geschilderten Fälle zutrifft, muss er den Betrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

Die Fragen beantwortete Joachim Klein von der LBS.


Ratschlag vom Experten: Förderung nutzen

Fest steht, dass die meisten Menschen privat vorsorgen müssen, um ihren Lebensstandard im Alter halten zu können. „Der mit dem Wohn-Riester geförderte Immobilienerwerb ist ein sinnvoller Baustein der Altersvorsorge“, sagt Prof. Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung in Altenstadt (Weiden). „Von der Förderung profitiert nahezu jeder, denn es gelten keine Einkommensgrenzen.“ Sparer, die vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens auf einen Riester-Vertrag einzahlen, haben Anspruch auf die volle Grundzulage von jährlich 154 Euro. Dazu kommen zusätzliche Prämien von bis zu 300 Euro für jedes Kind. Junge Riester-Sparer unter 25 erhalten außerdem einen einmaligen Starterbonus in Höhe von 200 Euro. Dieser muss nicht zusätzlich beantragt werden, er wird zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Zudem lassen sich alle Sparleistungen bis zur Höhe von 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.


Keywords (optional):
altersvorsorge, sparen, riesterfoerderung,

Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.lbs.de/presse/infodienste/bausparen

Leseranfragen:
Kathrin Hartwig
LBS Baden-Württemberg
Telefon 0711-183-2377
Telefax 0711-183-2085
E-Mail: Kathrin.Hartwig(at)lbs-bw.de


PresseKontakt / Agentur:
Kathrin Hartwig
LBS Baden-Württemberg
Telefon 0711-183-2377
Telefax 0711-183-2085
E-Mail: Kathrin.Hartwig(at)lbs-bw.de


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Firma: LBS Baden-Württemberg
Ansprechpartner: Kathrin Hartwig
Stadt: Stuttgart

Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.09.2010
Anmerkungen:
Veröffentlichung bitte mit Quellennachweis


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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