ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG – Rechtschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Ko

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG – Rechtschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen!

ID: 252893
(firmenpresse) - Eine Sorge weniger!

Die CLLB Rechtsanwälte wurden von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Durchsetzung der - nach den Angaben der Anleger – diesen zustehenden Schadenersatzansprüchen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung beauftragt. Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG befindet sich derzeit in der Liquidation.

Zu allem Überfluss werden die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG in der letzten Zeit durch einen Rechtsanwalt und ein Inkassounternehmen zur Rückzahlung der den Anlegern zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgefordert.

„Oftmals werden die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung bei der Zeichnung von atypisch stillen Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH durch die Rechtsschutzversicherungen übernommen“ so Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Sofern die Rechtsschutzversicherungen eintrittspflichtig sind, wird in den meisten Fällen problemlos die Deckungszusage für die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten auf unsere Anfrage hin erteilt.“ erläutert Rechtsanwalt Hösler weiter.

Die CLLB Rechtsanwälte haben bereits eine Vielzahl von Klagen sowohl gegen die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG selbst als auch gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die notleidenden Beteiligungen abgeschlossen wurden, eingereicht. Ziel des Einsatzes der CLLB Rechtsanwälte ist die komplette Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen.

Die Rückabwicklung hätte zur Folge, dass die geschädigten Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG Ihre bisher erbrachten Einlagen zurück erhalten und auch keine weiteren Zahlungen gegenüber der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG leisten müssten. Es konnten bereits Vergleiche mit den Beratern bzw. den Beratungsgesellschaften abgeschlossen werden. Hierbei erhielten die Anleger einen Teil Ihrer Einalgen zurück.



„Für die Anleger empfiehlt es sich, den Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist“, rät Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

RA Stefan Hösler
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 06.09.2010 - 16:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Hösler
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München


Telefon: 089/ 552 999 50

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Wirtschaft (allg.)


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.09.2010

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