Mit großer Mehrheit hat heue das EU-Parlament nach knapp zweijähriger Beratungszeit einer neuen Tierversuchs-Richtlinie zugestimmt, die die bisherige von 1986 ablösen wird. Nach Auffassung der Politik bedeutet das Regelwerk einen Quantensprung für den Tierschutz in den 27 Mitgliedstaaten, ohne dabei die tierexperimentelle Forschung zu behindern. Dies würde durch hohe Genehmigungsanforderungen sowie strenge Kontrollverfahren der Tierversuche erreicht. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte sieht in der neuen Richtlinie jedoch eine verpasste Chance, tierversuchsfreie Technologien zu forcieren, um dem rechtlichen wie gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes und gleichzeitig dem Schutzanspruch des Menschen gerecht zu werden.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt, dass alle 27 EU-Mitgliedstaaten sich demnächst an Mindestvorgaben zur Durchführung von Tierexperimenten zu halten haben. Die wichtigste Voraussetzung für einen Rückgang der Tierversuche, nämlich die Verpflichtung von Wissenschaft und Industrie zur Entwicklung von Tierversuchsersatzverfahren, fehlt jedoch in dieser Richtlinie. 'Solange die Politik keine Anreize schafft, massiv in die tierversuchsfreien Testverfahren zu investieren, werden die Tierversuche nicht abnehmen. Die neue Richtlinie enthält zwar mehr Tierschutz als die alte, aber sie läutet keinen Paradigmenwechsel ? weg vom Tierversuch, hin zu leistungsfähigeren Ersatzverfahren ? ein', so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.
Aus Sicht des Bundesverbandes wiegt besonders schwer, dass die Richtlinie national höhere Tierschutzanforderungen nicht mehr zulässt. Auch dass Affenversuche nicht verboten werden und für extrem belastende Experimente keine absolute Schmerz-Leidens-Grenze vorgeschrieben wird, sei für die Politik ein Armutszeugnis.
Im November 2008 legte die EU-Kommission dem EU-Parlament einen Richtlinienentwurf vor, der die überalterte Versuchstierrichtlinie aus 1986 ablösen soll. Im Mai 2009 beschloss das EU-Parlament in erster Lesung zahlreiche Reduktionen des Tierschutzes in diesem Kommissionsentwurf. In einem einjährigen Trilog verständigten sich dann die Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats auf einen Kompromissvorschlag, über den nun das EU-Parlament in zweiter Lesung am 8. September abschließend abgestimmt hat. Die Richtlinie tritt voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft. Die Rechtsvorschriften sind drei Jahre später in den Mitgliedstaaten der EU anzuwenden.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
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