Minister Remmel fordert: ?Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen?

Minister Remmel fordert: ?Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen?

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Minister Remmel fordert: "Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen"



(pressrelations) - ndesregierung Nordrhein-Westfalen will die Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Das Kabinett hat auf Vorschlag von Verbraucherschutzminister Johannes Remmel einem Gesetzesantrag zugestimmt, der umgehend in den Bundesrat eingebracht wird. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer noch durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt. Die seit einem Jahr geltenden Neuregelungen sind nicht so wirkungsvoll wie erhofft. Das zeigt die anhaltend hohe Zahl an Verbraucherbeschwerden", sagte Johannes Remmel.

"Mit der Einführung der so genannten Bestätigungslösung und mit höheren Bußgeldern wollen wir unerlaubte Telefonwerbung für Unternehmen wirtschaftlich unattraktiv machen", so Remmel. Verbraucherverträge sollen künftig in allen Fällen unerlaubter Telefonwerbung von der nachträglichen Bestätigung des Verbrauchers in Textform abhängig sein. Innerhalb von zwei Wochen nach dem überraschenden Anruf können sich Verbraucherinnen und Verbraucher überlegen, ob sie das Angebot tatsächlich annehmen möchten. Wird der Vertragsschluss gewünscht, kann die Zustimmung dann per Brief, SMS oder E-Mail erteilt werden.

Die Bestätigungsregelung soll aber nur bei unlauteren Werbeanrufen gelten. Sobald einem Unternehmen die ausdrückliche vorherige Einwilligung des Verbrauchers zu telefonischer Werbung in Textform vorliegt, ist ein telefonischer Vertragsschluss auch in Zukunft möglich; die gesetzlich erlaubte Telefonwerbung wird in keiner Weise eingeschränkt. "Die nordrhein-westfälische Gesetzesinitiative wird den seriösen Handel am Telefon nicht beeinträchtigen. Die Pizza oder das Taxi kann wie bisher telefonisch bestellt werden", führte Minister Remmel aus.

Da sich unlauter werbende Unternehmen von der derzeitigen Höchstgrenze der angedrohten Bußgelder von 50.000 Euro offenbar nicht abschrecken lassen, sieht der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf zudem eine Anhebung des Bußgeldrahmens auf 250.000 Euro vor.



Verbraucherschutzminister Johannes Remmel ist zuversichtlich, dass der NRW-Gesetzesantrag von den Ländern im Bundesrat mehrheitlich unterstützt wird. Bereits am Donnerstag und Freitag wird sich die Verbraucherschutzministerkonferenz mit dem Thema befassen. Aller Voraussicht nach werden die zuständigen Minister eine Nachbesserung der geltenden Rechtslage einfordern. "Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2008 die Bestätigungslösung favorisiert. Daher bin ich zuversichtlich, dass viele andere Bundesländer unserer Initiative folgen", sagte Remmel.


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Datum: 14.09.2010 - 23:15 Uhr
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