Intransparente Auftragsvergaben der Landesregierung - Warum hat Landesregierung Nebentätigkeit von Staatssekretär Westerfeld nicht angegeben?
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Intransparente Auftragsvergaben der Landesregierung - Warum hat Landesregierung Nebentätigkeit von Staatssekretär Westerfeld nicht angegeben?
Die GRÜNEN verweisen auf eine Kleine Anfrage (Drs. 18/983), mit der sie Auskunft über die Nebentätigkeiten der Minister und Staatssekretäre verlangt hatten. "Die Landesregierung hat auf unsere Kleine Anfrage geantwortet, Herr Westerfeld übe 'keine Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinne' aus. Hatte sie damals keine Kenntnis von Westerfelds Nebentätigkeit? Oder warum ist sie der Ansicht, diese Nebentätigkeit sei bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 18/983 irrelevant gewesen?" fragt Klose.
Nach §79 (2) des Hessischen Beamtengesetzes ist die Genehmigung einer Nebentätigkeit sogar zu versagen, "wenn die Nebentätigkeitden Beamten in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringen kann; sie in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der der Beamte angehört, tätig wird oder tätig werden kann oder die Nebentätigkeit die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Beamten beeinflussen kann."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 16.09.2010 - 18:16 Uhr
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