Vom Journalist GLÖCKEL aufgedeckte falsche Holocaust-Fotos erneut vor Gericht

Vom Journalist GLÖCKEL aufgedeckte falsche Holocaust-Fotos erneut vor Gericht

ID: 25938
(firmenpresse) - 5 Monate nachdem der OBERSTE GERICHTSHOF mit seinem Beschluß unter der Aktenzahl 4 Ob 71/06d zu Gunsten der Exklusivreportage des Journalisten Walter Egon GLÖCKEL mit dem Titel "Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005" sein Urteil fällte und die zur Mediengruppe SÜDDEUTSCHER VERLAG gehörende DIZ München GmbH, vertreten durch FELLNER WRATZFELD & PARTNER ihre Klage auf Unterlassung und Widerruf zurückzog, gibt eine neuerliche Klage der Interviewpartnerin und Auskunftsperson des Konzerns, die international in Fach- & Medienkreisen mit Interesse verfolgt wurde, neuerlich Nahrung.

Der Journalist deckte im sogenannten Gedenkjahr 2005 auf, daß die AKG-Images und der SV-Bilderdienst zahlreich Fotos verkauften (Lizenzen/Verwendungsrechte vergaben), die dem Konzentrationslager Auschwitz zugeordnet waren und von einem Millionenpublikum konsumiert wurden, gar nicht aus dieser Vernichtungseinrichtung des Nationalsozialistischen Regimes stammten. Bis auf ein Foto konnten alle unwiderlegbar dem Konzentrationslager Dachau zugeordnet werden, doch allesamt waren die Fotos mit falschen Bildangaben versehen, nachgestellt und die Datierungen falsch.

Dieser brisante Stoff wurde dann exklusiv von GLÖCKEL am 3.4.2005 (http://www.Nationalsozialismus.DerGloeckel.info) publiziert. Mit scharfer Kritik wandte sich der Autor sowohl gegen die Gesellschaft, die Medien die durch ungeprüfte Übernahme der Fotos für dessen Verbreitung sorgten und warf den Firmen verantwortungslose Geschäftemacherei mit dem Elend der Opfer des Nationalsozialismus vor, unabhängig davon ob die Fotos falsch oder echt seien, da nach Ansicht des Journalisten mit derartigen Fotos überhaupt kein Handel vorgenommen werden dürfte.

Der OBERSTE GERICHTSHOF teilte dann im Verfahren zum Antrag des Klägers auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung die Sichtweise des Journalisten und unterstrich auch die Bedeutung der Publizierung des Sachverhaltes für die Gesellschaft mit den Worten: " … weil der Vorwurf der Geschäftemacherei mit dem Holocaust Bedeutung über den Einzelfall hinaus hat. Er ist auch berechtigt." sowie "Die Echtheit von Quellen zu den Verbrechen des Nationalsozialismus ist daher eine Frage von höchster gesellschaftlicher Bedeutung. An die Sorgfalt aller Beteiligten, also auch von Archivdienstleistern, sind aus diesem Grund hohe Anforderungen zu stellen. Das gilt um so mehr, als auch bei echten Quellen die gewinnbringende Verwertung in vertretbarer Weise als moralisch bedenklich angesehen werden kann, und zwar jedenfalls dann, wenn darin - wie hier - das Leid von Opfern drastisch abgebildet ist. Diese Erwägungen rechtfertigen eine deutliche Kritik, wenn - wie hier - objektiv bedenkliche Quellen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Auch die Klägerin muß es daher hinnehmen, dass ihre offenkundig mangelnde Sorgfalt mit klaren Worten kritisiert wird."



Nun folgte jedoch eine neuerliche Klage bei der die Interviewpartnerin und Auskunftsgeberin der DIZ München GmbH durch ihre Namensnennung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen will und ebenso auch die veröffentlichten Angaben relativiert und in Abrede stellt.

In Anbetracht der juristischen Vorgeschichte, hat der Medienjurist Dr. Albrecht HALLER das Mandat für GLÖCKEL übernommen (HALLER war im ersten Verfahren zum Verfahrenshelfer berufen worden) und am 18.1.07 wurde die Klagebeantwortung fristgerecht eingebracht. Das zuständige Gericht wird jetzt prüfen, ob die Klage zugelassen oder abgewiesen wird.

Aber die Fakten bleiben unwiderlegt: Millionen Menschen haben über Jahre falsche Fotos zum Holocaust im Konzentrationslager Auschwitz durch zahlreiche Medien vor Augen geführt bekommen. Der Historiker Andreas KILIAN bezeichnete dies als GESCHICHTSFÄLSCHUNG - und Konzerne wie die zur MEDIENGRUPPE SÜDDEUTSCHER VERLAG gehörende DIZ Dokumentations- und Informationszentrum München GmbH und die AKG-Images haben damit gute Geschäfte gemacht.

Die Aktuelle Reportage "Die GESCHICHTSFÄLSCHUNG zum Holocaust findet eine juristische Fortsetzung" unter: http://www.dergloeckel.info/Medien/DIZ/5/fotos_konzentrationslager_auschwitz_081801.html



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