Was tun bei fremdartigen Stoffen in Lebensmitteln?
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Hilfe bei der Beurteilung kommt von Vertretern von Bund und Bundesländern
Einen ersten Entwurf der Stoffliste „Pflanzen und Pflanzenteile“ hat das BVL auf seiner Internetseite zur Diskussion gestellt. Die Liste enthält unter anderem eine Aufstellung von möglichen Nebenwirkungen einzelner Pflanzenbestandteile. So heißt es für den Aloe-Vera-Saft: Kann in Einzelfällen zu krampfartigen Magen-Darm-Beschwerden, Darmblutungen, Nierenreizung und Elektrolytverlust führen. Der Aztekensalbei (Salvia divinorum) hingegen ist als halluzinogene Pflanze bekannt, deren Wirkung auf den Inhaltsstoff Salvinorin A zurückzuführen ist. Seit dem Jahr 2008 fällt die Pflanze in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz und ist daher als psychotrope Pflanze zur Verwendung in Lebensmitteln gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Deutschland verboten. Öffentlichkeit und Verbände können diese Stoffliste noch bis Ende September kommentieren.
Denn ein klar erkennbarer Trend ist, dass Verbraucher zusehends mündiger werden und Produkte genauer hinterfragen, bevor sie diese in den Einkaufswaagen legen. Dabei handelt es sich nicht mehr um eine kleine Elite, sondern um eine breite Käuferschicht, welche besonders an der Frischetheke über genaue Inhaltsstoffe informiert werden möchte. Für das Retail-Umfeld ergeben sich aus diesen Entwicklungen großen Herausforderungen. Erst der Einsatz modernster IT-Technologien direkt am Point-of-sale (POS) ermöglicht eine entsprechend hohe Servicequalität. Der baden-württembergische Systemlöser Bizerba etwa hat eine neue Generation multimedialer PC-Waagen für diese steigenden Serviceanforderungen entwickelt. „Fragt der Kunde nach einem bestimmten Produkt, so muss der Verkäufer lediglich den entsprechenden Knopf auf dem Touchscreen drücken. Auf einem zum Käufer hin ausgerichteten Display werden anschließend Inhaltsstoffe und Hintergrundinformationen des Produktes angezeigt“, erklärt Claudia Gross, Director Global Marketing and Communication bei Bizerba. Besonders für Allergiker seien relevante Zusatzstoffe sofort ersichtlich.
Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat mit dem IGS-System ein Informationsdienst für gefährliche Stoffe eingeführt. Das IGS ist eine Produktfamilie, die mehrere, speziell auf bestimme Nutzergruppen abgestimmte Produktvarianten bereithält. IGS-public etwa ist eine Gefahrstoff-Information für die Öffentlichkeit und wendet sich an Interessierte, die sich über die Eigenschaften der Stoffe in ihrem Umfeld informieren möchten.
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Datum: 17.09.2010 - 15:29 Uhr
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