Internet-Beschwerdestellen: Hinweisgeber wenden sich nur selten an die Polizei

(PresseBox) - Internet-Beschwerdestellen haben Hochkonjunktur: Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich nur wenige Internet-Nutzer direkt an die Strafverfolgungsbehörden wenden, wenn sie online auf illegale Inhalte gestoßen sind. Dies ergab eine am Dienstag von "no abuse in internet" (naiin) vorgestellte Studie, die die Nutzung der von der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation betriebenen Internet-Beschwerdestelle (www.beschwerdestelle.de) untersucht hat.
Danach haben sich 71 Prozent der befragten Hinweisgeber an die naiin-Beschwerdestelle gewandt, weil sie sich nicht sicher waren, ob die von ihnen beanstandeten Internet-Inhalte tatsächlich strafbar sind. "Sie wollten die Strafverfolgungsbehörden, sollten sie falsch liegen, nicht unnötig behelligen oder ihnen gar Mehrarbeit verursachen", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin. Weitere 17 Prozent der Befragten gaben an, nach ihrem Fund ad hoc keine staatliche Stelle im Internet gefunden zu haben, an die sie sich mit ihrem Hinweis unkompliziert hätten wenden können.
Schlechte Erfahrungen mit der Polizei waren immerhin für 6 Prozent der Hinweisgeber der wesentliche Grund dafür, dass sie ihren Hinweis bei der naiin-Beschwerdestelle anstatt bei der Polizei abgegeben haben. "Lediglich zwei Prozent meldeten ihren Fund zugleich an die naiin-Beschwerdestelle und eine Polizeidienststelle beziehungsweise hatten zum Zeitpunkt der Befragung noch vor, sich an eine Strafverfolgungsbehörde zu wenden", informiert Grabowski.
"Es ist zweifellos erstaunlich, dass 94 Prozent der Hinweisgeber aus unterschiedlichsten Gründen von sich aus keine Strafverfolgungsbehörde über ihren Fund informiert haben", resümiert der naiin-Vorsitzende. Insgesamt hatte naiin im August 2010 genau 1.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Hinweisgeber seiner Beschwerdestelle befragt. Vier Prozent der Befragten machten keine Angaben.
Weitere Informationen unter www.naiin.org
naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.
naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.
Internet: www.naiin.org
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.
naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.
Internet: www.naiin.org
Datum: 21.09.2010 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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