Einschränkung von Steuerprivilegien für die öffentliche Hand
30.09.2010 - 10:43 | 266877
Angst vor Nachbesteuerung und zusätzlicher Haushaltsbelastung
Die wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand rücken zunehmend
in den Fokus des Fiskus. Sobald der öffentliche Sektor zivilrechtlich tätig ist, muss Umsatzsteuer gezahlt werden. Dies entschied vor kurzem der Bundesfinanzhof.
(firmenpresse) - Damit sind die Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand bei wirtschaftlichen Tätigkeiten weiter eingeschränkt worden. Dies betrifft sowohl ertragsteuerliche Aspekte (z. B. Querverbund) als auch umsatzsteuerliche Aspekte (z. B. Unternehmereigenschaft des öffentlichen Sektors).
Diese Gradwanderung zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflicht ziehen Probleme in der Verwaltung bis zur Nachbesteuerung nach sich. Eine falsche Entscheidung kann eine Nachbesteuerung zur Folge haben und den Haushalt erheblich belasten. Zeitgleich ist die öffentliche Hand mehr denn je dazu gezwungen, wirtschaftlicher zu handeln, ihr Beteiligungsmanagement anzupassen und für den Ausgleich der Daseinsvorsorgeaufgaben zu sorgen.
Die Verantwortlichen müssen auf Basis dieser neuen Steuerrechtslage intelligente Strategien für die Neuorganisationen entwickeln, um die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Hilfestellung leisten Praxisseminare in Berlin, die über aktuelle Entwicklungen des Steuerrechts für die öffentliche Hand, wie beispielsweise steuerlichen Querverbund, steuerliche Gewinnermittlung sowie Fragestellungen zur Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer informieren.
Relevante Themen sind: • Abgrenzung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit • Gemeinnützigkeitsfähigkeit der öffentlichen Hand und der gemeinnützigen BgA • Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art
Die Praxisseminare richten sich an öffentliche Verwaltungen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Beteiligungen, Stadtkämmerer, Städtische Rechtsräte, auf den öffentlichen Sektor spezialisierte Rechtsanwälte sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Termine: 18.-19. November 2010, Berlin 27.-28. Januar 2011, Berlin
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht bietet Schulungen und Fortbildungen in Form von Kongressen, Konferenzen, Seminaren und Workshops mit ausgewiesen Europa-Experten an. Die Veranstaltungen informieren über aktuelle EU-Regelungen und deren praktische Anwendung. EU-Verordnungen und EU-Recht in den Bereichen EU-Förderungen, Vergaberecht, EU-Beihilfen, Energie & Umwelt, IT und Innere Sicherheit stehen dabei im Mittelpunkt. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unter http://www.euroakad.eu
PresseKontakt / Agentur: Stephanie Matthes
Public Relations Manager
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
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