DAkkS warnt: Akkreditierungen durch die GAZ gesetzeswidrig
Laut Gesetz darf seit Anfang des Jahres nur noch die DAkkS die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen durchführen. Auch die Überwachungspflichten für gültige Akkreditierungen, die vor dem 1. Januar 2010 erteilt wurden, sind an diesem Stichtag auf die DAkkS übergegangen. In Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitet die DAkkS nun rechtliche Schritte gegen die GAZ vor, um auch im Interesse verunsicherter Kunden eine weitere Akkreditierungstätigkeit der GAZ zu verhindern.
Hintergrund: Konformitätsbewertung und Akkreditierung
Angesichts der Angebotsvielfalt des globalisierten Weltmarktes wird es für Verbraucher immer schwieriger, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu beurteilen. In nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens sind daher objektive Bewertungen durch Prüflaboratorien, Zertifizierungs- oder Inspektionsstellen von großer Bedeutung. Diese Konformitätsbewertungen weisen nach, dass die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme die spezifischen Anforderungen von Gesetzen, Normen und Standards erfüllen. Die Qualität ihrer eigenen Arbeit belegen Konformitätsbewertungsstellen durch eine Akkreditierung. In diesem formalen Verfahren weisen sie ihre Kompetenz gegenüber einer unabhängigen Akkreditierungsstelle nach.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie begutachtet, bestätigt und überwacht als unabhängige Stelle die Fachkompetenz der bundesweit rund 4 400 akkreditierten Prüf- und Kalibrierlaboratorien sowie Zertifizierungs- und Inspektionsstellen (Konformitätsbewertungsstellen). Das Verfahren der Akkreditierung unterstützt die Vergleichbarkeit von Konformitätsbewertungsergebnissen und fördert so die weltweite Anerkennung von Zertifikaten und Prüfberichten. Die DAkkS leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Qualitätssicherung, das Verbrauchervertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Die DAkkS wurde zum 1. Januar 2010 durch Rechtsverordnung mit den Aufgaben einer nationalen Akkreditierungsstelle beliehen. Sie ist damit hoheitlich tätig und unterliegt dem deutschen Verwaltungsrecht. Anteilseigner der nicht gewinnorientierten GmbH sind zu zwei Dritteln der Bund und zu einem Drittel die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) vertretene Wirtschaft.
Mit der Einrichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle erfüllte die Bundesrepublik Deutschland die im Jahre 2008 in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 definierten europäischen Vorgaben zur Neuordnung des Akkreditierungswesens und leistete damit einen Beitrag zur verbesserten Marktüberwachung von Produkten in Europa.
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 670591-11
Fax: +49 (0)30 670591-15
presse(at)dakks.de
Datum: 30.09.2010 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 267252
Anzahl Zeichen: 2010
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Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (0)30 670591-11
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