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Anschlusszwang für das Verpackungsrecycling

16.02.2007 - 10:29 | 26859
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Bund will Konsumgüterindustrie ins Duale System zwingen – Experten zweifeln an Gesetzesgrundlage: „Verpackungsverordnung könnte platzen“

(firmenpresse) - Von Matthias Schmitz

Berlin/Bonn, www.ne-na.de - „Das Umweltministerium will das Duale System stärken und damit die in Verruf geratene Gelbe Tonne aufwerten. Das soll durch eine Änderung der Verpackungsverordnung gelingen“, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“. Thomas Rummler, Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft und Bodenschutz im Bundesumweltministerium, kündigte auf einer Branchentagung in Wiesbaden an, einen entsprechenden Referentenentwurf vorlegen zu wollen. „Danach sollen etwa Unternehmen, die Verpackungen für private Verbraucher in Umlauf bringen, zwangsweise an die Dualen Systeme angeschlossen werden“, so die Welt. Zudem müssen sie ihre Verpackungsmengen künftig von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen, damit überprüft werden kann, ob die Lizenzgebühren für die Grüne Punkt-Müllentsorgung bezahlt worden sind. Mit dieser sogenannten „Vollständigkeitserklärung“ will der Verordnungsgeber das Schwarzfahrerproblem in den Griff bekommen. Das betrifft Firmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, ohne für die Entsorgungskosten aufzukommen. Nach Expertenschätzungen liegt der Anteil bei 20 bis 50 Prozent. Der jährliche Einnahmeausfall wird von der Entsorgungswirtschaft mit 500 Millionen Euro beziffert.

„Die Novelle ist nötig, weil die Finanzierung der haushaltsnahen Erfassung in Gefahr ist", behauptet der BMU-Beamte Thomas Rummler und stößt bei Kollegen in den Bundesländern nicht nur auf Zustimmung: „Angesichts der Umsatzzahlen und erzielten Gewinne der dualen Systeme scheint die haushaltsnahe Erfassung zumindest im Jahr 2007 noch ausreichend gesichert zu sein. Auch darf angesichts der Zunahme von festgestellten dualen Systemen davon ausgegangen werden, dass nach wie vor ein Markt mit auskömmlichen Gewinnmargen besteht,“, sagte Matthias Roder vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt beim Würzburger Verpackungsforum.

Rechts- und Abfallexperten halten die BMU-Pläne zur Neugestaltung der Verpackungsentsorgung für unzureichend. Bei einer Tagung in Bonn sagte Clemens Stroetmann von der Stiftung Initiative Mehrweg, dass die Bundesregierung gut beraten wäre, über eine Anpassung der Ermächtigungsgrundlage nachzudenken. Es spreche einiges dafür, dass Ermächtigungsgrundlage nicht ausreiche, so Stroetmann. In diesem Fall würde das „Schiff versenkt" werden. Ursache für die Diskussion um die Ermächtigungsgrundlage der Verordnung, Paragraph 24 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, ist die Absicht des Bundesumweltministeriums, die Zuständigkeiten von dualen Systemen und Selbstentsorgern zu trennen. In deren Folge käme es zu einem Anschluss- und Benutzungszwang für Verpackungen privater Endverbraucher an die Grüne Punkt-Müllentsorgung.



Nach Einschätzung des früheren Staatssekretärs im Bundesumweltministerium ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass die Novelle rechtlich angegriffen wird. Fritz Flanderka von der Reclay GmbH äußerte ähnliche Bedenken. Falls die Ermächtigungsgrundlage vor Gericht in Zweifel gezogen werde, platze in einem Schritt der gesamte Markt, sagte der frühere Generalbevollmächtigte der DSD GmbH. Flanderka fragte: "Gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten eines Marktführers, der seinen Sitz nicht Deutschland hat?"

Der frühere DSD-Spitzenmanager hält auch die geplante Vollständigkeitserklärung für unzureichend, um das Trittbrettfahrerproblem zu beseitigen. Schon jetzt laufe eine Testatsprüfung über die großen Handelskonzerne, um sicher zu gehen, dass für Verpackungen die Lizenzentgelte für den Grünen Punkt bezahlt werden. „Die Vollständigkeitserklärung ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kritisierte Flanderka. Wenn die Testate beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nur in deutscher Sprache hinterlegt und auf der DIHK-Website veröffentlicht werden müssen, könnte es Probleme mit dem EU- Notifizierungsverfahren geben. Also müsste man alle EU-Sprachen für die Testate und auch Prüfer in anderen EU-Staaten zulassen. Das dürfte organisatorisch schwer umsetzbar sein. Zudem liege das Trittbrettfahrerproblem nicht beim klassischen Lebensmitteleinzelhandel. Hier erreiche das DSD einen Lizenzierungsgrad von 90 Prozent. „Bei den Direktimporteuren, den Winzern, Bäckern, Fleischern, dem Direktvertrieb und bei Großmärkten sind bislang alle Maßnahmen gescheitert, die Firmen ins Boot zu holen“, weiß Flanderka. Im Non-Food-Sektor liege die Lizenzquote für den Grünen Punkt sogar nur bei 50 Prozent. Daran werde auch die Vollständigkeitserklärung nichts ändern.

Stroetmann und Flanderka gingen auch kritisch auf das Thema Handelslizenzierung ein. Dabei übernehmen die Händler für ihre Lieferanten die Lizenzierung der Produktverpackungen bei dualen Systemen. Laut Flanderka machen dies bereits alle Discounter, was einem Lizenzvolumen von 400 bis 750 Mio € im Jahr entspreche. Nur einer lizenziere nicht bei DSD. Etwa ein Drittel des Marktes würde bei einer Hand voll Handelsbetrieben gebündelt. Wie Flanderka weiter sagte, seien auch Vollsortimenter in der Vorbereitung für eine Eigenlizenzierung. "Ist das der Wettbewerb, den wir gewollt haben, wenn acht dualen Systemen zum Schluss zehn Nachfrager gegenüber stehen?" Im Kern gehe es um harte wirtschaftliche und nicht um ökologische Interessen, meinte Flanderka weiter. Stroetmann sprach in diesem Zusammenhang von einer Gefahr der Lizenzierung durch den Handel. Dies würde nicht nur zu einer unerwünschten Ballung von Marktmacht führen, sondern hätte auch eine Konzentration in der Lebensmittelbranche zur Folge.

Flanderka schlug in Bonn vor, die Novelle zur Sicherung der haushaltsnahen Wertstofferfassung auf wenige Punkte zu begrenzen, damit sie rechtssicher und zügig umgesetzt werden kann. Dem Trittbrettfahrerproblem könnte nach seiner Auffassung mit Vollständigkeitserklärungen begegnet werden. Den Missbrauch bei der Verrechnung von Selbstentsorgermengen hält er für eingrenzbar, wenn die Verrechnung auf das Kleingewerbe begrenzt wird. Verboten werden müsste die Verrechnung von Pfandmengen mit anderen Verkaufsverpackungen. Hinsichtlich der Handelslizenzierung rät der Jurist dazu, diese Möglichkeit auf Handelsmarken und Eigenimporte zu beschränken.



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