Noch nicht in den Büros angekommen
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Neues E-Mail-Gesetz EHUG weitgehend unbekannt - Abmahnwelle befürchtet
Andreas Rother, Geschäftsführer der ahd(firmenpresse) - Seit dem 1. Januar müssen geschäftliche E-Mails bestimmte Angaben beinhalten, die bisher nur in gedruckten Geschäftsbriefen untergebracht werden mussten. Andernfalls drohen Unternehmen empfindliche Abmahnungen und Bußgelder bis zu 5000 Euro, sagt Andreas Rother, Geschäftsführer des Werler Systemhauses ARGE hellweg data GmbH & Co. KG. Sein Unternehmen gibt Auskunft zur richtigen Anwendung der Vorschriften.
Das in Kraft getretene „Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) schreibt unter anderem die Vorgaben für die geschäftliche E-Mail-Korrespondenz fest. Fortan muss jeder Geschäftsbrief – egal ob Brief, Fax oder nun auch die E-Mail – bestimmte Pflichtangaben wie Rechtsform, Registergericht und Handelsregisternummer enthalten. Diese Angaben wiederum unterscheiden sich von Gesellschaftsform zu Gesellschaftsform. Betroffen sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, vom eingetragenen Kaufmann (e.K) über Aktiengesellschaft (AG) bis zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Doch diese wissen kaum etwas von der neuen Vorschrift. „Bisher ist das Gesetz nicht in den deutschen Büros angekommen.“ Rother bedauert, dass eine gründliche Aufklärung über die Neuregelung nicht stattgefunden hat, und befürchtet eine Abmahnwelle: „Ich kann mir gut vorstellen, dass säumige Unternehmen schon bald schriftliche Abmahnungen erreichen. So, wie es auch bei der Neuregelung des Teledienstegesetzes (TDG), das die Angaben im Impressum einer Webseite regelt, im Jahre 2002 gewesen ist.“
Unternehmen, die in der Anwendung der neuen Vorschriften unsicher sind, erteilt die ARGE hellweg data GmbH & Co. KG Auskunft.
Die ARGE hellweg data GmbH & Co. KG entwickelt für ihre Kunden IT-Strategien, die sämtliche IT-gesteuerten Prozesse im Unternehmen einbeziehen und abbilden.
Die stetig steigende Bedeutung von IT in Unternehmensprozessen erfordert eine angemessene strategische Planung. Darum basiert die Kundenberatung der ahd auf einer fundierten analytischen Betrachtung ihrer Prozesse. Nach Auswertung von Untersuchungen erstellt sie IT-Fachkonzepte mit dem Ziel, die betriebsinternen Abläufe ihrer Kunden spür- und messbar zu verbessern – auch im Hinblick auf bestehende Ressourcen.
Ann Labus
W & B Kommunikationsberatung
59423 Unna
02303-962523
labus(at)die-agentur.com
Datum: 16.02.2007 - 13:17 Uhr
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