Bundesweite Informationsveranstaltungen des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e. V.
Bundesweite Informationsveranstaltungen des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e. V. in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Bank- und Kapitalmarktrecht zu geschlossenen Fonds
Noch komplizierter wird die nach der Rechtssprechung geschuldete Anlageberatung zu Film- und Medienfonds, droht zahlreichen Anlegern diverser Film- und Medienfonds die Aberkennung steuerlich zugewiesener Verluste, worüber in den meisten Fällen die Fondsgesellschaften jeweils im Jahr 2007 berichtet hatten.
Für Aufruhr sorge zuletzt die Entscheidung des BGH vom 08.07.2010 (III ZR 249/09), in welcher der BGH ein weiteres Mal eine anlegerfreundliche Entscheidung getroffen und entschieden hat, ein Schadensersatzanspruch eines Anlegers gehe nicht schon deswegen „grobfahrlässig“ verloren, weil dieser den Anlageprospekt nicht gelesen habe.
„Gerade das „Milliardengrab Medienfonds“ macht vielen betroffenen Anlegern – auch und gerade im Hinblick auf die Aberkennung erzielter Steuerverluste - finanziell zu schaffen, zumal jeder Fondsgesellschaft die Gefahr der Nachhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB immanent ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ausschüttungen nicht aus Gewinnen der Gesellschaft, sondern aus Rücklagen geleistet werden. Ein solcher Rückfluss der Kommanditeinlage führt gemäß § 172 Abs. 4 HGB zum Wiederaufleben der Pflichtleistung der Kommanditeinlage“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V..
Dieser hat nun gemeinsam mit dem Beauftragten des Fachinstituts für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herrn Rechtsanwalt Stefan Seitz, München, eine Informationsreihe beschlossen, welche in Frankfurt, Düsseldorf, Berlin und Hamburg stattfinden. Der Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e. V. Bettina Wittmann weiter: „Gerade im Hinblick auf die derzeit sehr anlegerfreundlichen Entscheidungen des BGH sollte jeder Anleger um die Chancen und Risiken auch anhand geeigneter Rechtssprechungsnachweise informiert sein, droht in vielen geschlossenen Fonds zum Jahresende die Verjährung“.
Die Veranstaltungen des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e. V. in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bankrecht sind kostenlos. Um vorherige Anmeldung wird aber aus organisatorischen Gründen dringenst gebeten unter info@schutzverein.org.
Termine und Veranstaltungsorte finden sie gleichzeitig auf unserer Homepage unter www.schutzverein.org unter der Rubrik „Veranstaltungen“.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 14.10.2010 - 09:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 274768
Anzahl Zeichen: 2819
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
94036 Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.10.2010
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