Keine Erbeinsetzung durch transmortale Vollmacht
ID: 283810
Zu entscheiden war über die Beschwerde der gesetzlichen Erbin einer Erblasserin gegen die Erteilung eines Erbscheins an die Bevollmächtigte. Das Testament der Erblasserin enthielt zu der Frage, wer erben solle, keine Anhaltspunkte. Es berechtigte lediglich die Bevollmächtigte, die nahezu wertlose Wohnungseinrichtung der Verstorbenen an sich zu nehmen, und verpflichtete sie gleichzeitig zur Erfüllung eines Geldvermächtnisses in Höhe von 500,- €, wofür ihr die transmortale Vollmacht erteilt worden war. Der Wert des Nachlasses betrug im Übrigen ca. 50.000,- €.
Auf die Beschwerde der gesetzlichen Erbin wurde der Erbschein der Bevollmächtigten wieder eingezogen. Grundsätzlich sei die Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände nicht als Erbeinsetzung aufzufassen, es sei denn, durch diese Zuwendung werde der Nachlass insgesamt erschöpft oder der Wert dieses Gegenstands übertreffe das übrige Nachlassvermögen erheblich. Entscheidend sei, ob sich die Zuwendung als eine Fortsetzung der wirtschaftlichen Stellung des Erblassers durch den Bedachten darstelle. Dies könne bei dem Erhalt einer nahezu wertlosen Wohnungseinrichtung jedoch nicht angenommen werden, auch nicht, wenn der so Bedachten eine postmortale Vollmacht erteilt wurde. Es gelte daher die gesetzliche Erbfolge und der Erbschein sei einzuziehen.
Für weitere Informationen zu interessanten juristischen Themen stehen wir Ihnen unter www.sbr-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Mahlgasse 15
53721 Siegburg
02241/ 958 99 39
www.sbr-rechtsanwaelte.de
Datum: 26.10.2010 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 283810
Anzahl Zeichen: 1699
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Spoth
Stadt:
Siegburg
Telefon: 02241/ 958 99 39
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.10.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 456 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Erbeinsetzung durch transmortale Vollmacht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit seinem Urteil vom 06. August 2008 (Aktenzeichen: XII ZR 67/06) hat der BGH entschieden, dass die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages zulässig ist. Entsprechend der Regelung des § 142 Abs. 1 BGB wirke die A
Neue Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ...
Die Klägerin war in der Zeit vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2008 bei dem Beklagten aufgrund eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages als Lehrerin beschäftigt. Da sie während ihres Studiums dort vom 01.11.1999 bis zum 31.01.2000 schon einmal als studentische Hilfskraft beschäftigt war, beant
Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung “aus allen Gründen” ...
In dem Fall war nach dem Tod des längstlebenden Elternteils die gesetzliche Erbfolge zugunsten der drei Kinder eingetreten. Eines der Kinder schlug die Erbschaft jedoch “aus jedem Berufungsgrund” aus, erklärte anschließend jedoch die Anfechtung dieser Ausschlagungserklärung. Er sei fälschli
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
WGS-Fonds aktuell: Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen BW-Bank ...
Der Fall In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die klagende Partei zwecks Finanzierung von Gesellschaftsanteilen an dem geschlossenen Immobilienfonds WGS/GVV-Fonds Nr. 39 mit der beklagten Bank einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Im Vorfeld der Finanzierung war eine für die F
ApolloMedia: BGH begrenzt Berater-Nachforschungspflichten ...
Eine Kommanditbeteiligung an der ApolloMedia GmbH & Co. IV. Filmproduktion KG hat aktuell den III. Zivilsenat des BGH beschäftigt, wurde dem agierenden Anlageberater von der dortigen Anlegerin zum Vorwurf gemacht, er habe sich bei seiner Anlageberatung nicht in der gebotenen Weise um die Serios
Nutze Deine Rechte ...
ebookzeile informiert: Das eBook „Nutze Deine Rechte“ ist die Pflichtlektüre eines jeden, der in irgendeiner Weise mit staatlichen Stellen im Clinch liegt. Wenn Sie nicht gerade als Einsiedler leben, haben Sie mehr oder weniger oft mit staatlichen Stellen, Behörden oder unserem Wirtschafts-
Emotion und Sachverstand - die Partner des münchner immobilien fokus’ diskutierten wichtige Punkte beim Immobilienkauf ...
München. Wer Immobilien erwerben will, ist derzeit in guter Gesellschaft: Die Nachfrage ist hoch, die Zinsen historisch niedrig. Trotz allem darf der Immobilienkauf keine unüberlegte Sache sein – immerhin geht es hier um viel Geld. Was gibt es zu beachten? Welche Prüfkriterien muss der Käufer




