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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht nun auch Schadensersatzansprüche gegen die „neuen“ Verwaltungsratsmitglieder der Equitable Settlement AG geltend

27.10.2010 - 13:05 | 284506
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(firmenpresse) - Bei der Equitable Settlement AG (ES AG) handelt es sich um eine Schweizer Aktiengesellschaft die im Bereich Factoring tätig war. Die ES AG sammelte Geld ein, indem sie in großen Umfang eigene Aktien bei Privatanlegern platzierte Der Vertrieb der Aktien erfolgte dabei über bei der ES AG angestellte Telefonverkäufer. Nach Auffassung der im Bereich Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat die ES AG die Anleger beim Vertrieb der eigenen Aktien systematisch durch Mitteilung falscher Tatsachen und Verschweigen von aufklärungspflichtigen Tatsachen zum Erwerb der Aktien veranlasst. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat daher zwischenzeitlich für zahlreiche Aktionäre Klage gegen die ehemaligen Verwaltungsratsmitgliedern der ES AG wegen Kapitalanlagebetrugs eingereicht (vgl. dazu die Pressemitteilung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vom 09.Juli 2010). Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte haften die ehemaligen Verwaltungsratsmitgliedern den Aktionären persönlich auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises für die Aktien.

Darüber hinaus macht die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nun auch Schadensersatzansprüche gegen die „neuen“ Verwaltungsratsmitglieder der ES AG, die im Januar 2010 in den Verwaltungsrat berufen wurden, geltend. Denn mehrere von der Kanzlei CLLB vertretene Aktionäre der ES AG wurden nach eigenen Aussagen Ende März 2010 mehrfach von einem Mitarbeiter der ES AG angerufen und dazu gedrängt, der ES AG ein Darlehen zu gewähren. Im Rahmen der Gespräche wurde von Seiten des Mitarbeiters der ES AG behauptet, es bestünde derzeit ein erhöhter Bedarf an Factoring und die ES AG würde deswegen weiteres Geld benötigen. Über die Tatsache, dass die ES AG sich Ende März/ Anfang April 2010 bereits in einer erheblichen finanziellen Schieflage befand, wurde die Aktionäre hingegen (nach deren Aussage) nicht aufgeklärt. Ein von CLLB vertretener Aktionär gewährte der Gesellschaft daraufhin ein Darlehen. Kurze Zeit nach Gewährung des Darlehens erhielt der Aktionäre sodann ein Schreiben der ES AG, aus dem – für ihn völlig überraschend - hervorging, dass die Geschäftssituation der ES AG völlig „unbefriedigend“ sei und „eine fundamentalere Strukturierung der Gesellschaft eingeleitet werden müsse“. Auf der außerordentlichen Generalversammlung der ES AG im Mai 2010 wurde sodann mitgeteilt, dass bei der ES AG ein Verlust von ca. CHF 1 Mio. vorliege. Im Juni 2010 stellte die ES AG sodann Insolvenzantrag. Auf Grund der Insolvenz der ES AG sind nun nicht nur die Aktien der Gesellschaft wertlos, sondern das gewährte Darlehen des Aktionärs ist auch noch verloren.



Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat der geschädigte Aktionär nun, neben einem Schadensersatzanspruch gegen die ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder, auch einen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehensbetrags gegenüber den neuen Verwaltungsratsmitgliedern der ES AG. Denn nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte hätten die neuen Verwaltungsratsmitglieder aufgrund ihrer Funktion dafür Sorge tragen müssen, dass die Aktionäre vor Gewährung des Darlehens im Frühjahr 2010 ordnungsgemäß aufgeklärt und insbesondere auf die tatsächliche wirtschaftliche Situation der ES AG hingewiesen worden wären. Dies ist nach Aussage der von der Kanzlei CLLB vertretenen Aktionäre jedoch nicht geschehen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät geschädigten Anlegern etwaige Ansprüche gegen die Verwaltungsratsmitglieder sowie sonstige Hintermänner der ES AG von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei rechtlich prüfen zu lassen. Sofern ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte außerdem geprüft werden, ob diese die Kosten eines etwaigen Prozesses übernimmt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in dieser Angelegenheit bereits für zahlreiche Mandanten eine Deckungszusage von deren Rechtsschutzversicherung erhalten.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von CLLB Rechtsanwälte

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.cllb.de

PresseKontakt / Agentur:
Nikola Breu, CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstrasse 21, 80538 München,
Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90;
Mail: kanzlei(at)cllb.de; Web: www.cllb.de

bereitgestellt von: cllb
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Kontakt-Informationen:
Firma: CLLB Rechtsanwälte
Ansprechpartner: Nikola Breu
Stadt: München
Telefon: 089 552 999 50

Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.10.2010


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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