Presseinformation Reisebüropleite: Geld&Urlaub weg? So schützen sich Urlauber und Passagiere
Presseinformation Reisebüropleite: Geld&Urlaub weg? So schützen sich Urlauber und Passagiere(firmenpresse) - Duisburg, 29.10.2010 - Es ist der Alptraum eines jeden Urlaubers: Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt, doch am Check-in-Schalter geht nichts mehr: Die Flugtickets sind nämlich gar nicht bezahlt, weil das Reisebüro in der Zwischenzeit pleitegegangen ist. Das Reisemagazin Clever reisen! Ausgabe 4/10 zeigt, wie sich Urlauber und Passagiere vor der Reisebüropleite schützen können und wie man "Schwarze Schafe" unter den Reisebüros erkennt.
Im Juni standen Passagiere zu Dutzenden an den Check-in-Schaltern verschiedener Airlines und mussten erfahren, dass sie nicht mitfliegen können. Grund: Irgendwann wurde für sie zwar ein Ticket reserviert, aber weil das Reisebüro pleite ging und das Ticket nie bezahlt hat, wurde es auch nicht ausgestellt.
Kein hundertprozentiger Schutz gegen die Pleite
Eine hundertprozentige Sicherheit gegen die Pleite eines Reisebüros gibt es derzeit nicht. Es besteht für Reisebüros keine Pflicht zur Absicherung von Kundengeldern, wie sie etwa die Reiseveranstalter mit dem Sicherungsschein nachweisen müssen. Mit etwas Umsicht kann man sich aber vor den allerschlimmsten Folgen eines Konkurses schützen. So sollte man in jedem Fall darauf bestehen, dass einem mit der Rechnung auch eine gültige Ticketnummer oder ein Ticketbeleg, ein sogenanntes Passenger Receipt, zugeht. Zudem kann man überprüfen, ob das Reisebüro auch tatsächlich einen Flug gebucht hat und ein Ticket ausstellen ließ. Dazu muss der Urlauber Passagiernamen und Buchungscode online direkt auf der Website der Airline eingeben.
Art der Bezahlung ist entscheidend
Von wesentlicher Bedeutung ist außerdem, auf welche Art der Kunde bezahlt: Leistet man eine Anzahlung oder tritt mit dem vollen Rechnungsbetrag in Vorkasse, sollte man auf gar keinen Fall einen Abbuchungsauftrag erteilen oder per Überweisung bezahlen. Am besten bucht man nur, wenn eine Bezahlung mittels Lastschrift oder per Kreditkarte möglich ist. Nur dann hat man die Möglichkeit das Geld zurückbuchen zu lassen, falls das Reisbüro seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, etwa weil es kein Ticket ausstellen lässt. Diese und viele weitere hilfreiche Tipps finden sich in der aktuellen Clever reisen! Ausgabe 4/10.
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