VLD lehnt Schwarzfahrten im Limousinen- und Chauffeurgewerbe ab
nur mit einem sauberem Gewerbe wird auf Dauer die Wettgewerbsfähigkeit gestärkt.
Mitglieder der VLD informierten uns, dass in der Hauptstadt Berlin eine speziell eingerichtete und dafür geschulte Sonderkommission der Polizei zunehmend und im großen Umfang Kontrollen durchführt. Zur Internationalen Tourismusbörse Berlin (ITB) 2007, wurden noch auf dem Messegelände Fahrzeuge still gelegt. Beim im März in Berlin stattgefundenen Europäischen Urologen Kongreß (EAU) wurde ebenfalls illegaler Fahrbetrieb festgestellt. Auch fanden Kontrollen statt bei der international viel beachteten Verleihung des Medienpreises ECHO. Diese Beispiele sind beliebig fortzuführen.
Die VLD begrüßt diese Kontrollen ausdrücklich. Fahrdienstleistung im Mietwagengewerbe wird unter Gestellungswert verkauft. Nicht konzessionierte Fahrzeuge und Billigkräfte als Fahrer werden eingesetzt unter Umgehung der Sozialgesetze und mit nicht oder ungenügenden Fahrerlaubnissen. Es kann nicht angehen, dass einzelne schwarze Schafe ein ganzes Gewerbe in Misskredit bringen. Diese Art von Wettbewerbsverzerrung ist nicht gut zu heißen! Auch Kunden und Fahrgästen ist bei der Akquise die Notwendigkeit von entsprechen konzessionierten Fahrzeugen und Fahrern mit gültigen Fahrausweisen und entsprechender Sozial-Anmeldung verständlich zu machen, sie sind Grundlage einer betriebswirtschaftlich seriösen Kostenrechnung des Fahrauftrages.
Nochmals sei betont: Fahrdienstleistungen sollen nicht unter Gestellungswert verkauft werden. Faire Kostenkalkulation bei realistischer Gewinnerbringung und unter Einhaltung aller Sozial- und Verkehrs-Vorschriften sind die Grundlage eines seriösen Fahrdienstleisters.
Nur mit einem sauberem Gewerbe wird auf Dauer die Wettgewerbsfähigkeit gestärkt. Dieses kann mit entsprechenden Fahrzeugen und qualifizierten Personal den Fahrservice zur vollsten Zufriedenheit und Sicherheit des Fahrgastes durchführen.
Die VLD fokussiert noch eine weitere Grauzone: es wird uns immer wieder berichtet, dass im Hotelgewerbe Fahrten und Shuttle-Service für Hotelgäste mit Fahrzeugen durchführen, die nicht für diese Dienstleistung verkehrs- und haftungsrechtlich zugelassen sind und mit Personal, welches durch fehlende Fahrerlaubnisse nicht qualifiziert ist. Diese sind haftungsrechtlich als Privatfahrten zu verstehen, haben aber einen eindeutig gewerblichen Hintergrund! Im Falle eines Verkehrsunfalles oder sonstigen Schadens kommen neben dem Reputationsverlust erhebliche zusätzliche Kosten auf den Beförderer zu. Hier bietet sich, auch für die Sicherheit des Gastes, die Kooperation mit dem örtlichen Mietwagen- oder Taxi-Unternehmen als verlässlichen Partner an.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die VLD vertritt deutschlandweit Unternehmen des Limousinen- und Chauffeurgewerbes. Ihr Ziel ist es, deren betriebstechnischen, wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Interessen wahrzunehmen, zu fördern und die Belange des Limousinen- und Chauffeurgewerbes gegenüber Behörden auf Landes- und Bundesebene zu vertreten.
Des Weiteren berät die VLD ihre Mitglieder in betriebstechnischen, wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Fragen. Für spezielle Rechtsfragen steht allen Mitgliedern außerdem eine Anwaltskanzlei zur Verfügung.
Unternehmen mit Mietwagenfahrservice – d.h. Fahrzeuge mit spezieller Konzession und mit lizenziertem Chauffeur– machen ca. zehn Prozent des Taxi-Beförderungsgewerbes in Deutschland aus. Davon bieten ca. drei Prozent einen exklusiven und hochwertigen Fahrservice an.
Für weitere Informationen:
Vereinigung: Presse:
Dipl.-Ing. Waltraut Ulrich (1. Vorsitzende) Michael Porzyczki
Fon: (03847) 2941 Fon: (030) 873 48 53
Fax: (03847) 2941 Fax: (030) 864 22 131
Mail: vorstand(at)chauffeurverband.de Mail: presse(at)chauffeurverband.de
Datum: 17.04.2007 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 28897
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformationen
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 17.04.2007
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