Forderung nach Vermummungsverbot im Internet absurd
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Forderung nach Vermummungsverbot im Internet absurd
'Es ist sehr befremdlich, dass ausgerechnet der Vorsitzende einer Kommission, die die netzpolitische Zukunft dieses Landes ausloten soll, einen wichtigen Grundpfeiler des freiheitlichen Mediums Internet angreift', erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org). Darüber hinaus sei schon die Verwendung des Begriffs 'Vermummungsverbot' irreführend und diffamierend. 'Wer bei einer Demonstration gegen das Vermummungsverbot verstößt, kann immerhin mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden', bemerkt Grabowski. Übertragen auf das Internet würde die Einführung eines Vermummungsverbots laut naiin eine Kriminalisierung all derer bedeuten, die ihre Meinung nicht unter ihrem Klarnamen publizieren.
'Der Vorstoß von Axel Fischer ist allein schon aus Datenschutzgründen abzulehnen. Denn gäbe es eine Pflicht zur Nennung des Klarnamens bei Meinungsäußerungen im Internet, könnten mit einfachen Abfragen in Suchmaschinen ganze Profile über Meinungen, Weltanschauungen und Interessen von Menschen im Handumdrehen erstellt werden', gibt der naiin-Vorsitzende zu Bedenken. Außerdem weist naiin darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Meinungsäußerungen im Internet gesetzeskonform ist.
Weitere Informationen unter www.naiin.org
Über naiin
naiin - no abuse in internet (Aussprache: 'nein') wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.
naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.
Internet: www.naiin.org
Presse-Kontakt:
naiin - no abuse in internet e.V.
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D-10179 Berlin
Herr Nico Röhner
Leiter - Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2009 51 330
E-Mail: de.press@naiin.org
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Datum: 15.11.2010 - 13:15 Uhr
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