Das Oberlandesgericht Hamburg hat zugunsten des Social Video Networks
sevenload.com entschieden und damit eine wichtige Klarstellung für Online-
Videoportale getroffen. Mit seinem Urteil vom 29. September 2010 (Az. 5 U 9/09) hebt
das OLG Hamburg ein Urteil des Landgerichts Hamburg von Dezember 2008 auf, das auf
Antrag eines Musikverlags eine einstweilige Verfügung veranlasst hatte. Die sevenload
GmbH, Anbieter des Videoportals sevenload.com, macht sich nach Ansicht der Richter
des OLG Hamburg die von Nutzern hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich
nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten.
Damit klärt sevenload gerichtlich die Haftungsfrage für viele Anbieter von Videoportalen
hinsichtlich der Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte.
(firmenpresse) - „Uns ging es in diesem Rechtsstreit nicht darum, im Sinne von piratierten Plattformen die Nichthaftung eines Providers noch einmal klarzustellen. Als Plattformbetreiber betrachten wir uns als Partner der Content-Rechteinhaber und stehen dafür ein, dass Musikrechte in Audio und Video auf Basis eines fairen Erlösbeteiligungsmodells entsprechend ihres Beitrags zur Wertschöpfung vergütet werden“, sagt Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von sevenload, und führt fort: „Die Musikindustrie kann hier als ein besonders wichtiger und beispielhafter Partner für alle Content-Rechteinhaber betrachtet werden, weil die Wertschöpfungskette der meisten Musikinhalte recht komplex ist. Seit fünf Jahren findet ein Tauziehen zwischen Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Labels statt, das letztlich nur verhindert, dass die Musikindustrie an dem Streaming-Videomarkt angemessen teilnimmt. Es ist an der Zeit, dass die Musikindustrie gemeinsam mit den Plattformbetreibern eine faire Lösung für die gesamte Branche erarbeitet.“
Hintergrund zum Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 9/09) Im Dezember 2008 urteilte das Landgericht Hamburg gegen das Social Video Network sevenload.com, dass das Unternehmen sich die von Nutzern hochgeladenen Videos „zu Eigen gemacht“ und sich als Täter einer Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe. In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamburg die einstige Entscheidung des LG Hamburg in einem Urteil vom 29. September (Az. 5 U 9/09) in vollem Umfang aufgehoben und zugunsten von sevenload entschieden. Das Videoportal sevenload haftet nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer im Fall einer Urheberrechtsverletzung. Unter Anwendung des vom BGH bestätigten „Chefkoch-Urteils“ stellte das OLG fest, dass die hier dargelegten Grundsätze bei sevenload nicht eingreifen. Als einen Punkt legte das OLG Hamburg dar, dass im User Generated Content-Bereich der Plattform
insbesondere keine redaktionelle Überprüfung der Inhalte von Nutzern stattfindet. Auch die technische Darstellung der Inhalte in Charts oder nach Themengebieten bei sevenload stellt keine überprüfte Freischaltung der Inhalte dar. Beanstandete Videos werden bei sevenload unverzüglich nach Kenntnis gesperrt.
Downloads und weiterführende Links:
Pressemitteilung im sevenload Newsroom http://corporate.sevenload.com/de/newsroom/1719,1
Pressemitteilung als PDF-Dokument http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/11/PM_Haftungsfrage.pdf
Pressefoto Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von sevenload http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/09/Axel-Schmiegelow.jpg
Über sevenload:
Die sevenload GmbH entwickelt in den Bereichen IPTV und Social Media moderne
Anwendungen und Produkte, mit denen sich Nutzern und Zuschauern neue Dimensionen des
Fernsehens und in der Onlineunterhaltung eröffnen. Das Unternehmen betreibt mit
sevenload.com eines der weltweit führenden Social Video Networks für kostenfreie Premium-
TV-Inhalte, offizielle Musikvideos und interaktive WebTV-Channel. Für das heimische
Wohnzimmer stellt sevenload eine Auswahl der Videos von über 1.800 Channel auf
modernen Hybrid-TV-Geräten und Set-Top-Boxen bereit. Im Geschäftskundenbereich
produziert das Unternehmen als Technologieanbieter attraktive und individuelle IPTV-
Plattformen, Mediatheken und Videoportale mit der „sevenload video site“. Weitere
Informationen unter http://corporate.sevenload.com.
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