sevenload klärt Haftungsfrage für Videoinhalte
Das Oberlandesgericht Hamburg hat zugunsten des Social Video Networks
sevenload.com entschieden und damit eine wichtige Klarstellung für Online-
Videoportale getroffen. Mit seinem Urteil vom 29. September 2010 (Az. 5 U 9/09) hebt
das OLG Hamburg ein Urteil des Landgerichts Hamburg von Dezember 2008 auf, das auf
Antrag eines Musikverlags eine einstweilige Verfügung veranlasst hatte. Die sevenload
GmbH, Anbieter des Videoportals sevenload.com, macht sich nach Ansicht der Richter
des OLG Hamburg die von Nutzern hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich
nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten.
Damit klärt sevenload gerichtlich die Haftungsfrage für viele Anbieter von Videoportalen
hinsichtlich der Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte.
Nichthaftung eines Providers noch einmal klarzustellen. Als Plattformbetreiber betrachten
wir uns als Partner der Content-Rechteinhaber und stehen dafür ein, dass Musikrechte in
Audio und Video auf Basis eines fairen Erlösbeteiligungsmodells entsprechend ihres
Beitrags zur Wertschöpfung vergütet werden“, sagt Axel Schmiegelow, Geschäftsführer
(CEO) von sevenload, und führt fort: „Die Musikindustrie kann hier als ein besonders
wichtiger und beispielhafter Partner für alle Content-Rechteinhaber betrachtet werden,
weil die Wertschöpfungskette der meisten Musikinhalte recht komplex ist. Seit fünf Jahren
findet ein Tauziehen zwischen Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Labels statt, das
letztlich nur verhindert, dass die Musikindustrie an dem Streaming-Videomarkt
angemessen teilnimmt. Es ist an der Zeit, dass die Musikindustrie gemeinsam mit den
Plattformbetreibern eine faire Lösung für die gesamte Branche erarbeitet.“
Hintergrund zum Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 9/09)
Im Dezember 2008 urteilte das Landgericht Hamburg gegen das Social Video Network
sevenload.com, dass das Unternehmen sich die von Nutzern hochgeladenen Videos „zu
Eigen gemacht“ und sich als Täter einer Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.
In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamburg die einstige Entscheidung des LG
Hamburg in einem Urteil vom 29. September (Az. 5 U 9/09) in vollem Umfang
aufgehoben und zugunsten von sevenload entschieden. Das Videoportal sevenload
haftet nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer im Fall einer Urheberrechtsverletzung.
Unter Anwendung des vom BGH bestätigten „Chefkoch-Urteils“ stellte das OLG fest, dass
die hier dargelegten Grundsätze bei sevenload nicht eingreifen. Als einen Punkt legte
das OLG Hamburg dar, dass im User Generated Content-Bereich der Plattform
insbesondere keine redaktionelle Überprüfung der Inhalte von Nutzern stattfindet. Auch
die technische Darstellung der Inhalte in Charts oder nach Themengebieten bei
sevenload stellt keine überprüfte Freischaltung der Inhalte dar. Beanstandete Videos
werden bei sevenload unverzüglich nach Kenntnis gesperrt.
Downloads und weiterführende Links:
Pressemitteilung im sevenload Newsroom
http://corporate.sevenload.com/de/newsroom/1719,1
Pressemitteilung als PDF-Dokument
http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/11/PM_Haftungsfrage.pdf
Pressefoto Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von sevenload
http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/09/Axel-Schmiegelow.jpg
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über sevenload:
Die sevenload GmbH entwickelt in den Bereichen IPTV und Social Media moderne
Anwendungen und Produkte, mit denen sich Nutzern und Zuschauern neue Dimensionen des
Fernsehens und in der Onlineunterhaltung eröffnen. Das Unternehmen betreibt mit
sevenload.com eines der weltweit führenden Social Video Networks für kostenfreie Premium-
TV-Inhalte, offizielle Musikvideos und interaktive WebTV-Channel. Für das heimische
Wohnzimmer stellt sevenload eine Auswahl der Videos von über 1.800 Channel auf
modernen Hybrid-TV-Geräten und Set-Top-Boxen bereit. Im Geschäftskundenbereich
produziert das Unternehmen als Technologieanbieter attraktive und individuelle IPTV-
Plattformen, Mediatheken und Videoportale mit der „sevenload video site“. Weitere
Informationen unter http://corporate.sevenload.com.
Ansprechpartner für die Presse:
Mike Schnoor
Head of PR & Corporate Communications
sevenload GmbH
Vogelsanger Str. 78
D-50823 Köln
Tel.: +49 221 788 76-10
Fax: +49 221 788 76-50
Mail: ms(at)sevenload.com
Web: http://www.sevenload.com
Datum: 16.11.2010 - 08:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 296973
Anzahl Zeichen: 3763
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Mike Schnoor
Stadt:
Köln
Telefon: 02217887610
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.11.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 342 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"sevenload klärt Haftungsfrage für Videoinhalte "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
sevenload GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Als offizieller Partner der UEFA EURO 2012™ schickt Hyundai ein wahres Star-Ensemble auf den Rasen – und in die Werbelandschaft. Für die internationale Hyundai Kampagne zur UEFA EURO 2012™ - entwickelt und umgesetzt von Innocean Worldwide – wurden fünf europäische Spitzenfußballer unter
Der vilogo TV-Spot live im TV ...
Der neue TV-Spot für unser Nachhilfe-Portal vilogo.tv ist fertig und läuft ab diesem Sonntag, 12. Februar, auf dem Sender ProSieben rauf und runter. Pünktlich zu den Abitur- und Prüfungsvorbereitungen wollen wir damit alle Schüler erreichen, die gerade noch zittern und nicht wissen, wie sie ihr
vilogo.tv - Neue Kategorie „Tipps & Tricks“ rund um das Thema „Lernen“ ...
Das kostenlose Nachhilfe-Portal vilogo.tv ist ab sofort um eine Kategorie reicher! Im Bereich “Tipps & Tricks” werden interessante Videos zu verschiedenen Lern-, Gedächtnis- und Lesetrainings gezeigt. Schüler und Studenten können somit wichtige Informationen über Lernmethoden erlangen un
Weitere Mitteilungen von sevenload GmbH
Mobil telefonieren ...
Wer viel auf Reisen ist, muss rund um die Uhr erreichbar sein oder selbst die Möglichkeit haben, sich bei jemandem zu melden, selbst wenn mal kein Telefon in der Nähe ist. Um moblil telefonieren zu können, ist es das Sinnvollste, wenn man sich ein Handy anschafft. Die meisten Handynetze sind sow
Handbuch memo-media 2011 ab Januar erhältlich! ...
Entgegen dem aktuellen Trend im Bereich der Printpublikationen hat sich das Handbuch memo-media seit zehn Jahren neben dem Online-Verzeichnis etablieren können. Selbst der Seitenumfang konnte im kommenden Handbuch abermals gesteigert werden. Auf 252 Seiten bietet es in den Kategorien Veranstaltunge
Guter Start für 'Die Deutschen II' - 5,19 Millionen sahen Auftaktfolge 'Karl der Große und die Sachsen' im ZDF ...
Auch die zweite Staffel "Die Deutschen" stößt auf große Resonanz bei den Zuschauern: 5,19 Millionen verfolgten am Sonntag, 14. November 2010, 19.30 Uhr, im ZDF die Auftaktfolge "Karl der Große und die Sachsen"; das entspricht einem Marktanteil von 15,9 Prozent. Weiter geh
Free-TV-Premiere für 'Jagd auf einen Mörder' in ZDFneo ...
Britisches Polizeidrama mit Hugh Bonneville Mit der Free-TV-Premiere von "Jagd auf einen Mörder" präsentiert ZDFneo am Dienstag, 16. November 2010, 22.35 Uhr, ein spannendes Polizeidrama aus Großbritannien. In den Hauptrollen spielen Hugh Bonneville ("Notting Hill") und Janet




