Achtung - Neue Abmahnwelle
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Seit letztem Monat sind urheberrechtliche Abmahnungen im Namen von Nachrichtenagenturen im Umlauf, in denen erhebliche - bis zu knapp 200.000 Euro reichende - Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Nachrichtentexten geltend gemacht werden.
Die Abmahnungen beziehen sich darauf, dass Texte angeblich ohne Zustimmung der Agenturen verwendet werden.
Eine nicht nachvollziehbare Schadensberechnung auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes sowie abenteuerlich hohe Kosten für die Recherche und Dokumentation dieser angeblichen Urheberrechtsverletzungen tragen ihr Übriges dazu bei, diese Abmahnungen sehr verdächtig zu machen.
Rechtliche Bewertung
Die Frage, ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, lässt sich nicht generell beantworten, weil schon in jedem Einzelfall nachgeschaut werden muss, ob ein Text die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht hat. Allerdings gibt es eine klare Tendenz dahin, dass dies bei einfachen Nachrichten(meldungen) nicht der Fall ist. Denn Tatsachen, auf denen die Nachrichten ja basieren, sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt.
Es kommt also darauf, ab wenn die Schwelle der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe übersprungen wird.
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Urheberrechtsschutz bei Nachrichtenmeldungen, oder jedenfalls kurzen Teilen davon, abgelehnt (Urteil v. 25.04.2007, Az. 12 O 194/06). Im zu entscheidenden Fall hatte die Beklagte jeweils wenige Sätze oder Textpassagen von Meldungen, die von der Klägerin herausgebracht worden waren, übernommen oder zitiert und dabei sogar auf die Klägerin als Quelle hingewiesen. Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liege nach Ansicht des Gerichts keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde.
Neue Abmahnwelle?
Bereits im Mai 2009 erhielten laut Frankfurter Rundschau tausende Personen anwaltliche Abmahnungen von der in der Quelle dieser Information bezeichneten Nachrichtenagentur, mehr als 10.000 Verstöße seien bislang von einer speziellen Monitoring-Software ermittelt worden. Jetzt scheint die zweite Abmahnwelle auf Webseitenbetreiber zuzukommen.
Die computergenerierte Ermittlung von Rechtsverstößen, die ebenso in sog. filesharing-Abmahnungen gebräuchlich ist, macht es bei entsprechender Motivation heute relativ leicht, massenhaft Abmahnungen in kurzer Zeit zu erstellen. Dementsprechend schwappen häufig regelrechte Abmahnwellen über das Land.
Während man bei einer echten Welle aber davonlaufen sollte (wenn sie zu groß ist), gilt dies für solche Abmahnwellen nicht. Hier ist Ruhe zu bewahren bei gleichzeitigem konsequenten Handeln und sorgfältiger Prüfung unter Beachtung gesetzter Fristen!
Man rät von Seiten der uns bekannten Anwälte unbedingt davon ab, sich selbst zu beraten (Motto: Jetzt helfe ich mir selbst), indem man sich im Internet informiert und dann glaubt, alles verstanden zu haben.
Bereits bei der Unterlassungserklärung fängt es an: Wer sich damit nicht auskennt - und das gilt gerade auch für nicht spezialisierte Rechtsanwälte - sollte die Finger davon lassen. Weder sollte also eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden, noch sollte sie ohne entsprechende Fachkenntnis modifiziert werden. Auch bei der Wahl des Anwaltes ist Vorsicht geboten. Spezialisierung ist in diesem Fall Trumpf.
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Quellen:
http://wmrk.de/service/wissenswertes/urheberrecht/abmahnung_afp_sid.html
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Datum: 16.11.2010 - 11:55 Uhr
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