DGAP-News: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung gemäßArt. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
ID: 298980
18.11.2010 10:54
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Auf der Grundlage des Beschlusses des Vorstands der EASY SOFTWARE AG vom
27. August 2010, in der Zeit vom 30. August 2010 bis voraussichtlich zum
31. Dezember 2010 eigene Aktien in einem Umfang von zunächst bis zu 75.000
Stück entsprechend einem Anteil von 1,388% am Grundkapital der Gesellschaftüber die Börse zurückzukaufen, hat die EASY SOFTWARE AG im Zeitraum vom 30.
August 2010 bis 08. November 2010 75.000 Stück eigene Aktien zu einem
durchschnittlichen Kaufpreis von EUR 3,1583 je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) und einem Gesamtpreis von EUR 236.875,81 (ohne
Erwerbsnebenkosten) erworben. Dies entspricht 1,388% des Grundkapitals der
EASY SOFTWARE AG.
Der Rückkauf erfolgte im Auftrag und auf Rechnung der EASY SOFTWARE AG
durch ein von ihr beauftragtes Kreditinstitut. Dieses traf die Entscheidungüber den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgte
ausschließlichüber die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra).
Die EASY SOFTWARE AG hat regelmäßigüber die Fortschritte des
Aktienrückkaufs auf ihrer Website www.easy.de unter der Rubrik 'Investor
Relations' informiert.
Mülheim an der Ruhr, den 18. November 2010
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE0005634000
WKN: 563400
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Hamburg, Düsseldorf, Berlin, Stuttgart
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Datum: 18.11.2010 - 10:54 Uhr
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