Zur Hackerreportage über HOST EUROPE am 31.5.07 neuer Prozeß Landgericht Passau

Zur Hackerreportage über HOST EUROPE am 31.5.07 neuer Prozeß Landgericht Passau

ID: 30388

Das Landgericht PASSAU wiederholt Prozeß HOST EUROPE GmbH gegen Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL am 31.5.07 nachdem entweder dem Gericht oder der HOST EUROPE ein Verfahrensfehler unterlief! Das Gericht teilte jedoch der HOST EUROPE GmbH schon im Februar mit, geringe Erfolgsaussichten in dem Prozeß zur Hackerstory gegenüber GLÖCKEL zu haben und empfahl eine Rückziehung der Klage ...




(firmenpresse) - Zu der Exklusivreportage vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL über breitgefächerte Hackerangriffe bei der HOST EUROPE GmbH (Köln) mit dem Titel "Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt" hat das Landgericht PASSAU für den 31.5.07 um 11 Uhr, Sitzungssaal 16/I, einen neuerlichen Verhandlungstermin angesetzt.

Zu den Hintergründen: Im August 06 wurde ein IT-Sicherheitsberatungsunternehmen mit Firmensitz in Deutschland Opfer von umfassenden Hackerangriffen. Die Vorgänge, die auch Oberflächlichkeit/Qualitätsmängel der HOST EUROPE GmbH bewiesen, gipfelten erstens darin, daß HOST EUROPE seinen eigenen Kunden bezichtigte Massen-SPAM für die Bewerbung seiner eigenen Domains vorgenommen zu haben und zweitens, daß HOST EUROPE alle Internetpräsenzen des Kunden vom Netz nahm und durch eigene Werbung ersetzte. Letzteres ist überdies eine Vorgangsweise, von der zahlreiche andere Kunden ebenso betroffen sind/waren, die Aufmerksamkeit und Unmut der eigenen Kunden sowie der Internetgemeinschaft hervorruft, die von gravierenden Qualitätsmängeln bei dem Webhoster sprechen.

Nach Veröffentlichung der Reportage forderte die juristische Vertretung der HOST EUROPE GmbH, die Kanzlei SINZGER & PARTNER, Rechtsanwalt Mark PETERS, als wenn wir im Zeitalter der ZENSUR leben würden, die vollständige Löschung der Reportage. Dem widersprach der verantwortliche Chefredakteur Walter Egon GLÖCKEL auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes.

HOST EUROPE versuchte dann vergebens beim Landgericht Passau eine Einstweilige Verfügung gegen die Reportage zu erwirken, denn das Landgericht wies ohne Mitwirkung des Journalisten diesen Antrag bereits von sich aus zurück. GLÖCKEL erfuhr erst nach der Gerichtsverhandlung zu der Klage auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen zu Beginn Februar 07, daß überhaupt ein solcher Antrag gestellt wurde. In dem im Februar durchgeführten Prozeß wurde der HOST EUROPE wegen seiner geringen Erfolgsaussichten im Prozeß unter den vorsitzenden Richter, Dr. HARTMANN, nahegelegt, die Klage zurückzuziehen. Das Urteil sollte im März ergehen. Anstelle des Urteils kam dann jedoch ein Beschluß des Landgerichts Passau indem mitgeteilt wurde, daß die zuvor abgehaltene Gerichtsverhandlung vor einer "falschen Kammer" abgehalten wurde (!) und der Prozeß wiederholt wird.



Einmal mehr steht die freie Presse, wegen kritischer Berichterstattung vor Gericht, weil offensichtlich der Konzern HOST EUROPE Schwierigkeiten mit Sachverhalten hat, die deren Werbeslogan "World Class Internet Hosting & Services" nicht so ganz gerecht zu sein scheint. Die Sonderseite zu dem Gerichtsfall unter: http://www.HostEurope.DerGloeckel.eu.

Wegen der Vornahmen von HOST EUROPE wurde bereits am 30.4.07 zu einem Boykottaufruf gegen die Inanspruchnahme der Sonderkondition für Journalisten im Portal SOLIDARITÄT IM JOURNALISMUS unter http://www.solidaritaet.gloeckel.info aufgerufen.
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Der Journalist Walter Egon Glöckel bietet Qualitätsjournalismus, den auch bereits der OBERSTE GERICHTSHOF in seinem Urteil 4 Ob 71/06d bestätigt hatte. (Causa falsche Holocaustfotos der MG SÜDDEUTSCHER VERLAG - DIZ München GmbH gegen Walter Egon GLÖCKEL www.sv-bilderdienst.DerGloeckel.eu)



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Datum: 24.05.2007 - 16:38 Uhr
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