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Europäisches Gericht: Grüne Punkt-Konzern DSD darf Wettbewerber nicht ausschließen

25.05.2007 - 16:05 | 30430
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(firmenpresse) - Brüssel/Köln - Das Europäische Gericht (EuG) gab seine erstinstanzliche Entscheidung über die Mitbenutzung von Abfallbehältern bekannt. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) hatte gegen eine Auflage der EU-Kommission geklagt, die Konkurrenten des DSD die Mitbenutzung der Müllbehälter von DSD-Vertragsvertragsnehmer ermöglichen. In seiner Entscheidung wies das EuG die DSD-Klage. Der Grüne Punkt-Müllkonzern darf durch das Urteil die Entsorger nicht daran hindern, mit den Wettbewerbern Verträge über die Mitbenutzung von Behältern oder sonstigen Einrichtungen zum Sammeln und Sortieren gebrauchter Verkaufsverpackungen abzuschließen.

„Wir sind erleichtert, dass das Europäische Gericht dem erneuten Aufleben von Monopolstrukturen eine Absage erteilt hat und den Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen fördert“, erklärt Burkhard Landers, Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Eine Aufhebung des Mitbenutzungsrechtes hätte nach Auffassung des bvse den Wettbewerb in der Verpackungsentsorgung einseitig zu Gunsten des Marktführers verschoben, was auf Dauer die mittelständischen Strukturen der Entsorgungswirtschaft zerstört hätte.

Es sei schon erstaunlich, so Landers weiter, mit welchem Aufwand große Unternehmen der Entsorgungswirtschaft alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um funktionierendes Marktgeschehen zu Gunsten von Monopolen und Kartellen einzuschränken, was immer auf Kosten der kleinen und mittelständischen Wirtschaft gehe und durch den Verbraucher teuer bezahlt werde.

Der bvse fordert grundsätzlich von der Politik, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Monopole und Kartelle - egal ob sie regional oder überregional existieren und egal ob sie öffentlich-rechtlicher oder privatwirtschaftlicher Natur sind - in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft nachhaltig verhindert werden.

Auch die Landbell AG begrüßt das Brüsseler Votum. "Wir sehen die Landbell AG mit der jüngsten Entscheidung des EuG als ersten Wettbewerber des DSD klar bestätigt. Seit 2003 betreiben wir ein eigenes Duales System. Das gestrige Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für einen freien und fairen Wettbewerb im mittlerweile dynamischen Markt der Verpackungsentsorgung mit dem 'Grünen Punkt'", so Jan Patrick Schulz, Landbell-Vorstand für Marketing und Vertrieb. DSD dürfe von Landbell-Kunden zudem keine Lizenzentgelte für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" verlangen. Letzteres hätte steigende Preise für den Endverbraucher zur Folge.



„Mit dem Urteil hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) eine zentrale Entscheidung der Europäischen Kommission zu Gunsten des Wettbewerbs bei der Verpackungsentsorgung in Deutschland bestätigt. Mit diesem Urteil wird verhindert, dass der gerade erst in Gang gekommene Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung durch eine ausgeklügelte Vertragsgestaltung, die DSD in seiner früheren Position als unangefochtener Monopolist durchsetzen konnte, wieder aufgehoben wird“, betont BellandVision-Chef Roland Belz.

DSD habe sein Kennzeichen „Grüner Punkt“ als Marke schützen lassen und während der Zeit als Monopolist umfassend etablieren können. „Die Entscheidung des EuG bestätigt, dass die ursprünglich von DSD erzwungene Koppelung des Lizenzentgelts an die bloße Zeichennutzung den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt und damit gegen Europäisches Kartellrecht verstößt. DSD kann zwar noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen. Die Kommissionsentscheidung bleibt aber ungeachtet dessen weiterhin wirksam“, sagt Belz.


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Freigabedatum: 25.05.2007


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