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Erfolgreicher schneller Prozess: Dubai 1000 Hotelfonds Anleger erhalten Schadensersatz zugesprochen

29.11.2010 - 09:42 | 305108
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Klagen von Dubai 1 000 Hotelfonds Anlegern nach einem Verhandlungstag stattgegeben

(firmenpresse) - Hamburg, 26. November 2010. Nur einen Tag benötigte die 1. Zivilkammer des Dortmunder Landgerichts, um den Schadensersatzklagen von Anlegern des „Dubai 1 000 Hotelfonds“ gegen Georg Recker stattzugeben. Die Kanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, die rund 70 Anleger vertritt, wertet ihren Erfolg als weiteren wichtigen Schritt: „Wir freuen uns über diese schnelle zivilrechtliche Entscheidung, da eigentlich 3 Verhandlungstage angesetzt waren. Aber der ganze Dubai 1000 Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie einige Dubai Fonds konstruiert waren/sind. Jetzt muss es im nächsten Schritt darum gehen, Herrn Recker ausfindig zu machen und Gelder zu sichern“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lutz Tiedemann von KWAG Rechtsanwälte.

Nicht angenommen wurden die Klagen gegen die Fondsgesellschaft. „Das ist sehr schade, da hier die größeren Vermögenswerte liegen. Wir prüfen hier noch das weitere Vorgehen“, so Tiedemann. „Wir warten noch auf die ausführliche und schriftliche Begründung des Urteils, dann können wir das weitere Vorgehen konkretisieren“.

Mehrere Hundert Anleger investierten 2005 über 140 Millionen Euro in den geschlossenen Immobilienfonds „Dubai 1000 Hotelfonds“. Sie fürchten nun nicht nur um die damals zugesicherte Rendite von bis zu zwölf Prozent, sondern um die gesamte Einlage. Die Staatsanwaltschaft sucht bereits den Fondsinitiator Georg Recker per Haftbefehl und ermittelt wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung der Anlegergelder.

Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligten sich ca. 950 Anleger als Gesellschafter und vertrauten auf die Realisierung eines Vier-Sterne-Hotels am Persischen Golf. Die als 1000-Zimmer-Unterkunft beworbene Luxusimmobilie sollte bereits 2007 fertiggestellt und eröffnet werden. Außer einer staubigen Baugrube befindet sich jedoch nichts auf dem Gelände. Ebenso fehlt von Georg Recker jede Spur. Laut dem zuständigen Gericht in Dortmund besteht die Sorge, „dass ohne die Verhängung des Arrestes die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde, weil die Schuldner sich der Zwangsvollstreckung entziehen werden“. Ein Großteil des Geldes der Fondszeichner bleibt voraussichtlich verloren, obwohl ein Anspruch auf Zahlung gegen die gegnerische Partei besteht. Im März dieses Jahres erreichte KWAG bereits per Arrestverfahren für ihre Mandanten circa 50 Arrest- und Pfändungsbeschlüsse und sicherte so insgesamt etwa 1,3 Millionen Euro. Mit diesen Beschlüssen können die von der Staatsanwaltschaft Dortmund beschlagnahmten Gelder nun für die Mandanten reserviert werden.





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Dies ist eine Pressemitteilung von Borgmeier Public Relations

Über KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft:

Die Bremer Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen gründeten 2007 die KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft mit Sitz in Bremen und Hamburg.
Die Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen sind Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Die beiden erfahrenen Juristen waren vorher langjährig in verschiedenen anderen Kanzleien tätig. Sie haben zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit mit exzellenten Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.kwag-recht.de

Leseranfragen:
Lutz Tiedemann
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2-4
20354 Hamburg
Tel: 040/ 226 399 50
Fax: 040/ 226 399 529
hamburg(at)kwag-recht.de
www.kwag-recht.de




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Freigabedatum: 29.11.2010


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