Weiterer Schlag für Verfechter staatlicher Wettmonopole
31.05.2007 - 11:58 | 30636
Private Anbieter begrüßen Entscheidung des EFTA-Gerichtshofes
(firmenpresse) - Von Alexander Wenger
Bonn/Luxemburg – Das staatliche Wettmonopol steht nach Ansicht der Richter auf tönernen Füßen. Jetzt hat auch der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone (EFTA) http://www.european-fair-trade-association.org am 30. Mai 2007 eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt gegeben. Das Urteil setze enge Grenzen für staatliche Wettmonopole, berichtet der Informationsdienst Net-Tribune http://www.net-tribune.de. Die europäischen Länder müssten ihre Politik eng an anerkennenswerten Zielen ausrichten. Norwegen habe sein Wettmonopol unter anderem damit begründet, dass die Erlöse gemeinnützigen Zwecken zugute kämen. Dies sei keine Rechtfertigung für das Verbot privater Wettspiele, entschieden die Richter.
Ein zulässiges Argument könne aber eine generelle Verwerflichkeit von Wettspielen sein, die keine privaten Profite erlaubten. Der Staat müsse dann aber seine gesamte Politik an diesem hohen moralischen Standard ausrichten, so die Argumentation der Luxemburger Richter. „Und dies tut der Staat eben nicht, auch nicht in Deutschland. Hier frönen zahlreiche Interessenvertreter und Politiker nur einer durchsichtigen Scheinmoral nach dem Motto: Der Staat definiert die Moral. Was in Staatshand moralisch gesehen gut ist, ist bei Privaten verwerflich. Kein Wunder, dass eine solche Haltung vor Gerichten keinen Bestand hat“, sagte Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de.
Jörg Wacker, Direktor von bwin .e.k. http://www.bwin.de, kommentierte: „Die Entscheidung des Gerichtshofs ist ein weiterer Beleg für die Unzulässigkeit des von den Ländern vorgelegten Glücksspielstaatsvertragsentwurfs in Deutschland. Es ist europarechtlich unzulässig, für Sportwetten ein Monopol einzuführen, während das für die Spielsucht gefährlicherer Automatenspiel weiterhin umfassend von Privaten und staatlichen Spielbanken angeboten wird.“ Bwin e.k. mit Sitz in Neugersdorf in Sachsen bietet das private Sportwettenangebot von bwin an.
Meldungsart: Unternehmensinformation Versandart: kein Freigabedatum: 31.05.07
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