Film & Entertainment VIP 2 GmbH & Co. KG – Vergleichsweise Einigung mit der Fondsgesellschaft hemmt Verjährung gegenüber der beratenden Bank nicht
„Auch der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. begrüßt grundsätzliche Möglichkeiten um eine Nachschusspflicht von den Anlegern abzuwenden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V., welche indes darauf hinweisen lässt, dass Schadensersatzansprüche gegenüber der beratenden Bank bei pflichtwidriger Anlagefalschberatung selbst bei möglicher Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden.
„Bei fehlerhafter Anlageberatung kann ein Anleger nicht nur verlangen, dass ihm die gezeichnete Einlage rückerstattet wird; der sogenannte „große Schadensersatz“ ist grundsätzlich darauf gerichtet, dass ein Anleger so gestellt wird, wie er stünde, wenn er die ihm aufgrund falscher Beratung empfohlene Beteiligung nicht gezeichnet hätte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. weiter, welche zudem darauf hinweist, dass nach der Rechtssprechung des BGH Anleger eingehend über die Risiken einer Medienfilmbeteiligung, beispielsweise das Verlustrisiko, das bis zu einem Totalverlust reichen kann, das Risiko einer eventuellen Nachschusspflicht oder über die nur eingeschränkte bzw. fehlende Handelbarkeit der Kapitalanlage aufzuklären hat. Darüber hinaus besteht bei bankgebundener Beratung grundsätzlich auch die Pflicht, über Rückvergütungen aufzuklären.
„Die Frist zur Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre, das heißt, ein Anleger kann binnen einer Frist von 3 Jahren nach Kenntnis einer möglichen Falschberatung seine berechtigten Schadensersatzansprüche gegen die verantwortliche Analgeberatungsgesellschaft geltend machen, zum Jahresende also immer diese wichtigen 3-jährige Verjährungsfrist zu prüfen ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. weiter.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. bietet jedem interessiertem Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung an. Weitere Informationen unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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94036 Passau
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E-Mail: info(at)schutzverein.org
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Datum: 01.12.2010 - 09:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 306753
Anzahl Zeichen: 2236
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.12.2010
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