Rechtstipp für Immobilienkäufer:

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ID: 307369

Wohnfläche kleiner: Geld zurück



Rechtstipp für Immobilienkäufer:Rechtstipp für Immobilienkäufer:

(firmenpresse) - Wer eine Altbauwohnung kauft, kann den Kaufpreis mindern, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent kleiner ist als vom Verkäufer angegeben. Rechtsexperte Christoph Flechtner von der Bausparkasse Schwäbisch Hall verweist dazu auf das jüngste Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 12 O 4999/09). Nach Auffassung der Richter kommt es hierbei nicht einmal darauf an, ob die falsche Wohnfläche im Kaufvertrag festgehalten und ob eine Haftung für das Flächenmaß vertraglich ausgeschlossen ist. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine Dachgeschosswohnung vom Bauträger erworben, die dieser in seiner Preisliste mit einer Wohnfläche von 53,76 m2 angeboten hatte. Nachdem der neue Eigentümer in die zuvor noch vom Bauträger sanierte Wohnung einziehen wollte, stellte er fest, dass die Wohnung gerade mal 40 m2 groß war. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass der Bauträger dem Käufer 29.000 Euro, knapp ein Viertel des Kaufpreises von 115.000 Euro, zurückerstatten muss. Flechtner: "Eine positive Entscheidung für alle, die sich für den Erwerb einer Wohnimmobilie interessieren. Auf die Angaben des Verkäufers zur Wohnfläche muss Verlass sein."


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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,7 Mio. Kunden die größte Bausparkasse in Deutschland. Die rund 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.12.2010 - 16:01 Uhr
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