DER GLÖCKEL: Die Folgen eines Verstoßes gegen die Badeordnung

DER GLÖCKEL: Die Folgen eines Verstoßes gegen die Badeordnung

ID: 31514

Ein Bademeister und die Außerachtlassung der Vorschriften in einem öffentlichen Freibad unter städtischer Verwaltung ...



(firmenpresse) - können manchmal gravierender ausfallen als man vermuten könnte, wie eine aktuelle TV-Reportage des Nachrichtenmagazins jetzt aufzeigt. Begonnen hat der Fall mit der Verständigung der Redaktion durch einen Angehörigen eines minderjährigen Badegastes, wobei von diesem mitgeteilt wurde, daß sein Kind mit dem Satz "Der Bademeister hat ja Haare auf dem Spatzerl" nach Hause kam. Die Recherchen ergaben, daß mehrere Badegäste des öffentlichen Freibades in Hainburg an der Donau (NÖ), Zeugen davon wurden, wie der Bademeister sich bei vollständig geöffneter Türe eines Betriebsobjektes bei laufendem Badebetrieb umzog. Dieses befindet sich unmittelbar neben dem Schwimmbecken, zusätzlich nächst einer Liegewiese.

Während sich die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme doch eher bedeckt hielt und sich unpräzise über etwaige Konsequenzen ausdrückte, unternahm der Journalist Walter Egon GLÖCKEL mit verdeckter Kamera einen Lokalaugenschein im Hainburger Bergbad. Womit niemand rechnen konnte, daß ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt eine andere, zusätzlich betriebsfremde weibliche Person, ebenso bei vollständig geöffneter Türe die Örtlichkeit zum Umkleiden nutzen durfte. Während Stadtamtsdirektor RIEDER bekundete, daß zu diesem Objekt keine betriebsfremden Personen Zutritt hätten, zeigte der Lokalaugenschein nackte Tatsachen.

Der TV-Beitrag "Peinlicher Verstoß gegen die Bade- & Betriebsordnung" unter http://www.DerGloeckel.eu im Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL.


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