Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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" Künftig wird bei Schiffen, die unter fremder Flagge fahren, eine erweiterte Risikobewertung vorgenommen. Hier wird neben Alter und Typ des Schiffes sowie dem Flaggenstaat auch die Leistungsbilanz der Reederei berücksichtigt. Die Ergebnisse bestimmen, wie oft diese Schiffe in den deutschen Häfen kontrolliert werden." Schiffe, die demnach als "Risikoschiffe" eingestuft werden, unterliegen gemäß der neuen EG-Richtlinie mindestens alle sechs Monate einer Hafenstaatkontrolle. Schiffe mit der Bewertung "Standardrisiko" müssen mindestens alle 12 Monate kontrolliert werden, während "Qualitätsschiffe" 24 Monate ohne weitere Hafenstaatkontrolle an deutschen Häfen anlegen dürfen.
Dazu Ramsauer: "Häufigere Kontrollen von Risikoschiffen und Wiederholungstätern tragen erheblich dazu bei, die Sicherheit im deutschen Schiffsverkehr weiter zu erhöhen. Außerdem werden alle Reedereien, die die Sicherheitsanforderungen erfüllen, mit weniger Kontrollen belohnt."
Hafenstaatkontrollen stellen sicher, dass Handelsschiffe unter fremder Flagge, die an deutschen Häfen anlegen, den internationalen Sicherheitsstandards genügen. Entdecken die Kontrolleure schwerwiegende Mängel an einem Schiff, müssen diese sofort behoben werden. Damit leistet die Hafenstaatkontrolle einen wichtigen Beitrag für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord sowie den Meeresumweltschutz. Mit der Durchführung der Kontrollen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Berufsgenossenschaft Verkehr in Hamburg beauftragt.
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Datum: 30.12.2010 - 15:45 Uhr
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