Auer Witte Thiel vertreten Anbieter von Kreuzfahrten erfolgreich vor Gericht
Auer Witte Thiel informieren über neues Urteil zur Verkehrssicherungspflicht
München – Januar 2011. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert: Unfälle auf Kreuzfahrtschiffen begründen nicht in jedem Fall Schadenersatzansprüche. Dies stellte das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil fest. Nur wenn Sicherheitsmängel bestehen, die ein erhebliches und nicht erkennbares Risiko darstellen, kann die Verkehrssicherungspflicht verletzt sein. Im vorliegenden Fall ließ sich die beklagte Reederei erfolgreich von der Kanzlei Auer Witte Thiel vertreten. Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil.
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte (firmenpresse) - Streitgegenständlich war vorliegend der Sturz der Klägerin, die zusammen mit ihrem Ehemann von einem Pooldeck in Richtung Restaurant hinabgehen wollte, um dort das Mittagessen einzunehmen. Beim Herabgehen sei die Klägerin auf einer Wasserpfütze ausgerutscht und habe sich das linke Handgelenk gebrochen. Diese Pfütze soll sich im Bereich vor der Treppe befunden haben.
Die Klägerin hat der von der Kanzlei Auer Witte Thiel vertretenen Beklagten vorgeworfen, dass die Existenz der Pfütze bzw. deren nicht erfolgte Beseitigung durch Mitarbeiter der Beklagten eine Verkehrspflichtverletzung darstellen würde, weshalb neben dem Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro auch eine Reisepreisminderung und Schmerzensgeld geltend gemacht wurde.
Das Landgericht hat jedoch folgerichtig die Klage vollständig abgewiesen, da eben eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Klagepartei nicht nachgewiesen werden konnte, obwohl die von der Klägerin benannten Zeugen die Wasserpfütze an sich bestätigt haben. Damit schloss sich das Gericht dem Standpunkt der Beklagten und der Kanzlei Auer Witte Thiel an.
Das Gericht hat sich somit der von Auer Witte Thiel vertretenen Auffassung angeschlossen, da die bloße Existenz einer Wasserpfütze keine Verkehrssicherungspflicht darstellt. Hierzu müssen weitere Umstände hinzukommen, wie z.B. das Nichtbeseitigen von Wasserpfützen nach Reinigungsarbeiten. Insbesondere ist nach Auffassung des Gerichts nach wie vor ungeklärt, wie die Wasserpfütze entstanden ist und wie lange sie von den Mitarbeitern der Beklagten nicht bemerkt wurde.
So kann der Beklagten eine Verkehrssicherungspflicht bzw. eine Verletzung der Kontrollpflicht nicht vorgeworfen werden, fassen Auer Witte Thiel das Urteil zusammen. Maßgeblich ist insbesondere, dass von der Beklagten als Reederei nicht verlangt werden kann, dass jeder Bereich des Kreuzfahrtschiffs permanent auf gefährliche Bodenverunreinigungen oder Wasserlachen kontrolliert wird, wie die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel hervorheben.
Die richterliche Auffassung deckt sich nach Auffassung von Auer Witte Thiel auch mit der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters oder einer Reederei nur dann vorliegt, wenn der durchschnittliche Reisende vor Sicherheitsrisiken zu bewahren ist, die dieser nicht erkennen kann und die für ihn ein besonderes Gefahrenpotenzial bergen.
Es ist hingegen nicht die Verpflichtung eines Reiseveranstalters oder einer Reederei, den Reisenden vor jeder theoretisch möglichen Gefährdung zu bewahren, insbesondere muss das Gefahrenpotenzial für den Reiseveranstalter oder die Reederei auch erkennbar sein. Da jedoch insbesondere vorliegend lediglich die Existenz der Wasserpfütze nachgewiesen werden konnte, war dies für den Vorwurf einer Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht ausreichend, fassen Auer Witte Thiel die Entscheidung zusammen.
Die Kanzlei Auer Witte Thiel wird an dieser Stelle weiter über aktuelle Fälle zum Reiserecht berichten.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
auer-witte-thiel-inkasso
auer-witte-thiel-forum
auer-witte-thiel-anwalt
auer-witte-thiel-urteil
auer-witte-thiel-abzocke
auer-witte-thiel-betrug
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Auer Witte Thiel
Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht und vertritt unter anderem eine der größten europäischen Kreuzfahrtgesellschaften. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche: die Kanzlei für Forderungsmanagement und die Kanzlei für Wirtschaftsrecht. So sind die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel in den Kernbereichen Miet- und Immobilienrecht, Reiserecht, Presse- und Verlagsrecht, Verbraucherkreditrecht und Wettbewerbs/Markenrecht ebenso sachkundig und erfahren wie im gesamten Bereich des Forderungsmanagements.
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Tobias Steiner
Bayerstraße 27
80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt(at)auerwittethiel.de
Web: www.auerwittethiel.de
Datum: 19.01.2011 - 09:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 331167
Anzahl Zeichen: 3767
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tobias Steiner
Stadt:
München
Telefon: 089/59 98 97 60
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.01.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 368 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auer Witte Thiel vertreten Anbieter von Kreuzfahrten erfolgreich vor Gericht "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
München ? Oktober 2013: Darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft Teile des Gemeinschaftseigentums videoüberwachen? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof. Auer Witte Thiel zum Urteil: Es kommt auf die Umstände an, ist aber prinzipiell rechtens. Weitere Informationen werden auf dies
Auer Witte Thiel: Abtretungsvorrang bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel wirksam ...
Gehaltsabtretungen gelten auch dann, wenn ein Schuldner seinen Arbeitgeber im Insolvenzverfahren wechselt oder das Dienstverhältnis erst während des Verfahrens eingeht. Entsprechend informiert Auer Witte Thiel über ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche
Auer Witte Thiel: Meinung der Mehrheit entscheidet über Rauchmelder-Installation ...
München ? September 2013: Mit der Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen beschließen darf oder ob dies einen Eingriff ins Sondereigentum der Bewohner darstellt, befasste sich jüngst der Bundesgerichtshof. Auer Witte Thiel schildert die Mein
Weitere Mitteilungen von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Ersatzanspruch eines Unfallhelfers ...
Mit seinem Urteil vom 05.10.2010 (Aktenzeichen: VI ZR 286/09) hat der BGH entschieden, dass einem Unfallhelfer auch dann ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen kann, wenn er objektiv betrachtet falsch reagiert hat. Ein Mitverschulden, dass sich der Unfallhelfer anrechnen lassen müsse, bestehe nic
Kostenloses Ebook "Abgemahnt? Die erste-Hilfe-Taschenfibel", aktualisierte Neuauflage ...
Nach bereits über 25.000 Downloads wird der kostenlose Praxisratgeber "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" von den SEIFRIED IP Rechtsanwälten in aktualisierter Neuauflage zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Die Neuauflage wurde an die aktuelle Rechtsprechung rund um
Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE) – Anlageberater geben Anwaltsempfehlungen ab – Was Anleger hierbei beachten sollten! ...
München, den 13.01.2011 - Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehrere Immobilien im Zusammenhang mit einem möglichen Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken durchsuchen lassen. 150 Polizeibeamte waren im Einsatz, mehrere Verdächtige wurden nach I




