Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht
ID: 33389
Kaution zurückgehalten – Gewerberaummietverhältnis gekündigt
Welche Rechtsfolgen kommen auf den Mieter zu, wenn die Kaution von diesem zurückgehalten oder gar überhaupt nicht geleistet wird?
Gewerberaummietrecht - Expertin Steinhuber-Honus(firmenpresse) - Der Sachverhalt:
Der Vermieter verpflichtete sich, das Mietobjekt nach der vom Mieter vorgegebenen Baubeschreibung auszubauen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Mieter das Objekt nach vollständiger Fertigstellung zu übernehmen und mit der Mietzahlung zu beginnen. Der Mieter verweigerte dann aber wegen der vorhandenen Mängel die Übernahme des Objektes und übte an der geschuldeten Mietbürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht aus. Der Vermieter sprach daraufhin die fristlose Kündigung wegen der verweigerten Übernahme und wegen der nicht erbrachten Kautionsleistung aus. Hier stellt sich das Problem, ob der Gewerberaumvermieter berechtigt war die fristlose Kündigung auszusprechen oder ob er auf die Möglichkeit der Einklagung der Kaution – wie im Wohnraummietrecht notwendig – verwiesen werden kann.
Entscheidend: kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution!
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen (Az. XII ZR 255/04 und XII ZR 36/04) bestätigt, dass der Mieter eine erhebliche Vertragspflichtverletzung begeht, wenn die Kaution nicht geleistet wird oder diese aufgrund von vorhandenen Mängeln zurückgehalten wird. Folge dieser erheblichen Pflichtverletzung ist der Ausspruch der fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Begründet hat der Senat seine Auffassung damit, dass es mit dem Sicherungszweck der Kaution nicht vereinbar sei, wenn der Mieter diese nicht leiste oder zurückbehalte. Anders als im Wohnraummietrecht muss sich der Vermieter auch nicht auf die Einklagung der Kaution verweisen lassen, sondern gleich nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB gekündigt werden könne.
Praxistipp:
Spricht der Vermieter die Kündigung vor Übergabe des Mietobjektes wegen der Nichtleistung der Kaution aus, so hat der Vermieter ein besonderes Augenmerk auf sein Sicherungsinteresse zu legen und zur prüfen, ob dieses betroffen ist. Kommt er zu dem Ergebnis, dass sein Sicherungsinteresse durch die Nichtleistung der Kaution betroffen ist, so ist dem Vermieter dennoch anzuraten eine Abmahnung des Mieters nicht zu versäumen.
Die Nichtleistung der Kaution nach der Übergabe stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die den Vermieter berechtigen fristlos zu kündigen. Der Vermieter muss die Kaution nicht vorab einklagen.
Auch sollte sich der Vermieter nicht allzu viel Zeit lassen mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung, denn der Vermieter muss binnen angemessener Frist nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes die Kündigung aussprechen. Anderenfalls verliert er sein Recht zum KündigungsausspruchWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
SUGEMA ist ein bundesweiter Veranstalter von Seminaren rund um das Gewerberaummietrecht mit Sitz in Wiesbaden. Die Seminare bieten immobilienspezifische Kompetenz für Immobilienprofis.
SUGEMA Seminare & Beratung,
Marcobrunnerstr. 7, 65197 Wiesbaden,
www.sugema.de
Tel.: 0611-449058, Fax 0611-446431
oder per E-Mail unter info(at)sugema.de.
Datum: 01.08.2007 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 33389
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Steinhuber-Honus
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 0611/449058
Kategorie:
Unternehmensführung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1221 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SUGEMA Seminare & Beratung GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Sachverhalt: Der Vermieter betreibt ein Einkaufszentrum und hat in seinen Mietverträgen für die Mieter von großen Gewerbeflächen folgende Klausel zur Betriebspflicht vorgesehen: „Der Mieter wird das Geschäftslokal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten an
Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht ...
Der Sachverhalt: Der Mieter mietete seit 1994 ein Ladengeschäft in einem Einkaufszentrum zum Betrieb eines Fotofachgeschäftes. Der Mietvertrag enthielt für den Mieter die Verpflichtung sein Geschäftslokal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Ladenschlusszeiten an allen Verkaufsta
Gewerberaummietrecht – Gewerbliches Mietrecht ...
Seit dem der für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Senat beim Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass die bis zu diesem Zeitpunkt gängige Fristenregelung (3-5-7 Jahre) zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam ist, stellt sich auch für das Gewerberaummietverhältnis die Frage, o
Weitere Mitteilungen von SUGEMA Seminare & Beratung GmbH
Spedition für Osteuropa auf Erfolgskurs ...
Erfolgsrezept Lehnert & Co. Welche Strategie steckt hinter dem erfolgreichen Logistiker? Ganz einfach: Lehnert & Co. fahren Teil- und Komplettladungen sowie Expressfahrten per Kleinfahrzeugen. Von und nach Rumänien werden auch die kostenbewusste „Just in Time“-sowie und „Just in Se
Consulting: Synergien aus Vertrieb und Marketing ...
Konflikte zwischen Marketing und Vertrieb geben bereits die divergierenden Organisationsmodelle vor: Marketing als Dienstleistung für den Vertrieb – oder Vertrieb als ausführendes Organ des Marketing? Ähnlich streben die Rollen und Ziele der handelnden Personen in unterschiedliche Richtungen.
Führende deutsche Unternehmen setzen auf die Entwicklung interner Talente ...
Um auch in Zukunft positive Geschäftsergebnisse zu erzielen, müssen Unternehmen für ihre Personal- und Talentmanagementstrategien ganzheitliche Szenarien entwickeln und können nicht erst reagieren, wenn der Bedarf für qualifizierte Führungs- und Fachkräfte schon existiert. Genau deshalb besc
Offensive: Gärtner von Eden bieten jungen Betrieben eine erfolgreiche Zukunft in starker Gemeinschaf ...
Gütersloh, 27.07.07 – In der Genossenschaft „Gärtner von Eden“ sind 65 „Top-Gartengestalter“ im deutschsprachigen Raum zusammengefasst. Jedes „Gärtner von Eden“-Unternehmen hat sein eigenes Profil mit eigenen Schwerpunkten in seiner Region. Alle Betriebe sind auch schon vor ihrem Z




