Wie Werbung ohne den Hinweis „Anzeige“ in redaktionellen Teil eingebettet werden kann
Gerade für Presseerzeugnisse und Internetseiten mit redaktionellem Inhalt ist Werbung meist unerlässlich, um eine solide Finanzierung gewährleisten zu können.
Die gesetzlichen Anforderungen an Werbung in redaktionellen Erzeugnissen sind jedoch sehr hoch, so muss diese vom redaktionellen Inhalt durch den Begriff „Anzeige“ klar abgegrenzt werden, wenn sie nicht aus sich heraus schon den werbenden Charakter klar verdeutlicht.
Zwar erwecke der Text auf der Vorderseite des Vorschaltblattes den Eindruck, zum redaktionellen Teil zu gehören. Jedoch sei kein beworbenes Unternehmen oder Produkt zu erkennen oder an ein alternatives Verkehrsmittel zu Auto oder Flugzeug zu denken, so die Karlsruher Richter. Dies werde erst auf der Rückseite deutlich, die offensichtlich als Verkaufsförderungsmaßnahme gestaltet sei. Sodann erwecke der Text auf der Vorderseite auch nicht mehr den Eindruck redaktionellen Inhalts. Isoliert betrachtet, sei die Vorderseite nicht geeignet, den durchschnittlichen Leser „zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte“.
Fazit:
Durch eine geschickte Gestaltung können gesetzliche Vorgaben in ihrer Intensität relativiert werden, doch ist bei solchem Vorgehen stets Vorsicht geboten, sodass es sich empfiehlt, immer Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu halten.
© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9
Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln
Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
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Email: info(at)designvocat.com
Datum: 03.02.2011 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 341218
Anzahl Zeichen: 2255
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Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.02.2010
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