Download Erschöpfung soll von Europäischem Gerichtshof geklärt werden
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BGH spricht vorerst kein Urteil zum Handel von gebrauchten Softwarelizenzen

(PresseBox) - Der Bundesgerichtshofs hat gestern nicht wie erwartet ein Urteil gesprochen, sondern legt dem Gerichtshof der Europäischen Union zunächst Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Software vor (I ZR 129/08). Hier soll grundsätzlich geklärt werden, ob auch für per Download erworbene Software der Erschöpfungsgrundsatz gilt. Diese erneute Verzögerung bleibt hinter den Erwartungen der Anwender zurück, wie eine aktuelle Umfrage* der preo Software AG zeigt
Von den Wirtschaftsunternehmen wird der freie Handel seit Jahren verstärkt gefordert. ?Die überwiegende Mehrheit (knapp 70 Prozent) der befragten Unternehmen ist für den freien Handel von Gebrauchter Software und hatte auf ein entsprechendes Urteil gehofft? so Boris Vöge, Vorstand der preo Software AG. ?Wird der Handel erschwert, könnten Unternehmen ihre ungenutzte Software nicht mehr zu Geld machen. Wir raten Unternehmen in der aktuellen Situation zusätzliche Datenträger zu ihren Lizenzen zu bestellen.? Die wirtschaftliche Größenordnung des Handels mit gebrauchten Computerprogrammen schätzt Boris Vöge allein bei den 30 Dax-Unternehmen auf 1,3 Milliarden Euro.
Laut Umfrageergebnissen wollen immer mehr Unternehmen ihre IT-Budgets durch gebrauchte Softwarelizenzen entlasten. Innerhalb der letzten drei Jahre hat sich das Interesse um mehr als 50 Prozent gesteigert (2008: 49 Prozent, 2011: 78 Prozent). Mehr als 24 Prozent der befragten Unternehmen haben in der Vergangenheit bereits gebrauchte Software an- und verkauft. ?Die erneute zeitliche Verzögerung in der Rechtsprechung wird die steigende Nachfrage nach gebrauchten Softwarelizenzen nicht aufhalten, vielmehr wird der Markt nun schneller sein, als die Gerichte?, so Boris Vöge und weiter: ?Eine Differenzierung des Vertriebsweges ? Datenträger oder Download ? trägt der technologischen Entwicklung und damit der zunehmenden Lieferung von Software per Download nicht Rechnung.?
Für die Zukunft sieht Boris Vöge die preo gut aufgestellt: ?Wir handeln gebrauchte Softwarelizenzen nach wie vor vollkommen Transparenz.? Als Pionier der Branche ist die preo Software AG für ihre etablierten und marktanerkannten Prozesse bekannt. Bereits seit 2006 ist der Übertragungsprozess des norddeutschen Unternehmens nach ITZert ISO-zertifiziert. Stets wird die Rechtekette offen gelegt und so die Transparenz zwischen Erstlizenznehmer und späterem Rechteinhaber zum richtigen Einsatz der erworbenen Lizenzen gewahrt. Seit Gründung hat preo mit weit über tausend Kunden ca. 350.000 Lizenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehandelt.
Weiterführende Informationen:
Die Umfrageergebnisse zum Download als pdf erhalten Sie hier:
http://www.preo-ag.com/pdfs/preo_befragung2011.pdf
Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 03.02.2011 erhalten Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=54948&pos=1&anz=22&Blank=1
Die preo Software AG ist einer der führenden Händler gebrauchter Software (Software Remarketing) in Europa. Das Unternehmen wurde 2005 gegründet. ISO-Zertifizierung und Einbindung der Softwarehersteller machen preo Übertragungsprozesse mit zu den derzeit transparentesten am Markt für gebrauchte Software. Zum Kundenportfolio gehören internationale Konzerne, Unternehmen des Mittelstandes, sowie der öffentliche Sektor und Kommunen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.preo-ag.com
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die preo Software AG ist einer der führenden Händler gebrauchter Software (Software Remarketing) in Europa. Das Unternehmen wurde 2005 gegründet. ISO-Zertifizierung und Einbindung der Softwarehersteller machen preo Übertragungsprozesse mit zu den derzeit transparentesten am Markt für gebrauchte Software. Zum Kundenportfolio gehören internationale Konzerne, Unternehmen des Mittelstandes, sowie der öffentliche Sektor und Kommunen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.preo-ag.com
Datum: 04.02.2011 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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