Unternehmensgründung: steuerliche Faktoren der Rechtsformwahl
ID: 342512
Eine der bedeutsamen Gestaltungsentscheidungen im Rahmen der Unternehmensgründung ist die Rechtsformwahl. Aufgrund einer Vielzahl verschiedener Auswirkungen kann sie sich als ausgesprochen herausfordernd darstellen.
Die Braunschweiger Steuerberaterin und Existenzgründungsexpertin Monika Nadler erläutert in diesem Zusammenhang grundlegende steuerrechtliche Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
Die von Kapitalgesellschaften ausgewiesenen Gewinne werden mit der 15-prozentigen Körperschaftssteuer belastet. Zudem ist auf sie der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zu entrichten.
Die Gewinnbesteuerung von Personengesellschaften ist hingegen variabel. Hier gilt der Unternehmensgewinn zugleich als Einkommen der Gesellschafter und unterliegt daher der progressiven Einkommensbesteuerung.
Die Verrechnung von Verlusten
Entstehen einer Kapitalgesellschaft Verluste, fließen diese als Posten des Verlustübertrags in ihre Bilanz ein und werden dementsprechend in die folgende Bilanzierungsperiode übernommen. Die Besteuerungslast ausgewiesener Gewinne wird hiervon nicht beeinflusst.
Im Gegensatz zur Verlustbilanzierung von Kapitalgesellschaften gilt für Personengesellschaften das Verrechnungsprinzip. Die entstandenen Verluste und Gewinne werden miteinander zum versteuerungspflichtigen Einkommen der Gesellschafter verrechnet. Für die Gesellschafter einer Personengesellschaft wirken sich Verluste folglich steuersenkend aus.
Die Erhebung von Gewerbesteuern
Alle Kapital- und die meisten Personengesellschaften sind bei einer einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaften dürfen allerdings einen Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen und die Gewerbesteuerlast mit ihren einkommensteuerpflichtigen Gewinnen verrechnen. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften verfügen Personengesellschaften unter diesem Gesichtspunkt also über steuerrechtliche Vorteile.
Lohnsteuer
Unabhängig der tatsächlichen Besitzverhältnisse gelten die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft rechtlich als Angestellte. Aus diesem Grund sind ihre Gehälter lohnsteuerpflichtig und reduzieren als Betriebsausgabe die Steuerlast der Kapitalgesellschaft.
Gesellschafter einer Personengesellschaft gelten in steuerrechtlicher Hinsicht nicht als Angestellte, sondern Unternehmensbesitzer. Ihre Einkünfte sind dementsprechend weder lohnsteuerpflichtig noch als Betriebsausgabe absetzbar.
Angesichts der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung der Unternehmensrechtsform ist jedem Existenzgründer eine ausführliche Beratung anzuraten. Die Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler verfügt auf diesem Gebiet über eine langjährige Erfahrung, die sie gerne an ihre Mandanten weitergibt.
Weiterführende Fragen zu allen Gebieten der unternehmerischen Existenzgründung beantwortet sie jederzeit gerne.
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Monika Nadler
Steuerberaterin
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38106 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 2 33 50 77
Fax: 05 31 / 2 33 50 79
E-Mail: monika.nadler(at)t-online.de
Homepage: www.steuerberaterin-nadler.de
Datum: 04.02.2011 - 16:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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