RA Solmecke: Das Schwarzsurfen in unverschlüsselten WLAN-Netzwerken ist nicht strafbar!
ID: 343846
Lange Zeit fragten sich WLAN-Nutzer und WLAN-Betreiber, ob das "Schwarzsurfen" nun strafbar ist oder nicht. Genau einen solchen Fall (Az.: 25 Qs 177/10 ) verhandelte das Landgericht Wuppertal am 19. Oktober 2010, wie jetzt bekannt wurde.
Darum ging es: Die Staatsanwalt beantragte vor der Amtsgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen Beschuldigten. Ihm sollte zur Last gelegt werden, in Wuppertal einen Ort aufgesucht zu haben, um sich mit dem Laptop in ein unverschlüsseltes WLAN einzuwählen - mit dem Ziel, auf diese Weise das vorhandene Internet kostenfrei nutzen zu können. Das Amtsgericht Wuppertal lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen ab: Das Verhalten des Beschuldigten sei nicht strafbar. Das Landgericht bestätigte diese Bewertung und wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurück.
Das Landgericht Wuppertal analysierte den Vorfall und konnte beim "Schwarzsurfen" keine Strafbarkeit nach TKG, BDSG oder StGB feststellen. Eine Strafbarkeit könnte nach dem Gesetzbuch nur dann angenommen werden, wenn der "Schwarzsurfer" vertraulich ausgetauschte Nachrichten zwischen anderen Kommunikationspartnern wahrnehmen könne oder wenn personenbezogene Daten abgerufen, Daten ausgespäht oder abgefangen werden. Das sei bei einem "Schwarzsurfen" aber nicht der Fall. Auch ein versuchter Computerbetrug oder das Erschleichen von Leistungen lägen hier nicht vor.
Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner in der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE, kommentiert das Urteil wie folgt: "Es ist gut, dass nun noch einmal aktuell und von Seiten eines Landgerichts bestätigt wird, dass das Fremdsurfen in einem nicht-verschlüsselten und damit offenen WLAN nicht strafbar ist. Das ist wichtig für die vielen mobilen Anwender, die oft nicht unterscheiden können, ob sich ihr Smartphone oder Notebook nun in ein gewollt oder versehentlich offenes Netzwerk einwählt. Ihnen drohen nun keine rechtlichen Mittel mehr, nur weil sie kurz ein offenes Netz genutzt haben - oft genug, ohne es überhaupt zu bemerken."
"Aber", so ergänzt Christian Solmecke, "das bedeutet zugleich auch mehr Verantwortung für die Betreiber eines WLANs. Sie haften in einem nicht-verschlüsselten WLAN für alle Rechtsverstöße, die Nutzer in diesem Netzwerk begangen haben. Nutzen also unbefugte Schwarzsurfer ein WLAN für den Austausch von Copyright-geschütztem Material, so wird eine entsprechende Abmahnung mit Kostennote immer beim WLAN-Betreiber landen. Wir empfehlen deswegen, das eigene WLAN immer zu verschlüsseln und auf diese Weise für die Nutzung durch Unbefugte zu sperren."
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 - 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung. (3395 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)
Homepage der Kanzlei: http://www.wbs-law.de/
YouTube-Kanal: http://www.youtube.com/KanzleiWBS
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/
Weiterführende Kontaktdaten
Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt sechzehn Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (37) hat in den vergangenen drei Jahren den Bereich Internetrecht stetig ausgebaut.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 - 951563-0
Fax: 0221 - 951563-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/
Journalisten wenden sich bitte an die aussendende Agentur:
Pressebüro Typemania GmbH
Carsten Scheibe (GF), Werdener Str. 10, 14612 Falkensee
Tel: 03322-50 08-0
Fax: 03322-50 08-66
E-Mail: info@itpressearbeit.de
Internet: http://www.itpressearbeit.de/
HRB: 18511 P (Amtsgericht Potsdam)
Dies ist eine Pressemitteilung mit aktuellen Informationen nur für Journalisten. Dieser Text ist für branchenfremde Empfänger nicht vorgesehen. Das Pressebüro ist auch nicht autorisiert, Nicht-Journalisten Fragen zum Produkt zu beantworten.
Gern vermitteln wir den Journalisten ein Interview oder versorgen sie mit weiterführenden Informationen. Bei PC-Programmen, Büchern und Spielen können wir für die Journalisten auch ein Testmuster besorgen - eine Anfrage per E-Mail reicht aus.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein Belegexemplar, einen Scan, ein PDF oder über einen Sendungsmitschnitt. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
Pressebüro Typemania
Datum: 08.02.2011 - 06:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 343846
Anzahl Zeichen: 7142
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
New Media & Software
Freigabedatum: Mon, 07 Feb 2011 11:36:34 +0000
Diese Pressemitteilung wurde bisher 396 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RA Solmecke: Das Schwarzsurfen in unverschlüsselten WLAN-Netzwerken ist nicht strafbar!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Pressemitteilungen Pressekunde WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE warnt: Online-Händler, die den Gefällt-mir-Button von Facebook in ihre kommerziellen Seiten einbauen, müssen ihre Datenschutzerklärung anpassen - ansonsten droht eine teure Abmahnung. Ein Muster für eine entspre
RA Solmecke: Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN! ...
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE weist auf ein vielleicht richtungweisendes Urteil des Landgericht Frankfurt am Main hin. Im Urteil hat das Landgericht entschieden, dass Hotels nicht für Filesharing-Vergehen haften müssen, die von den Gästen im H
RA Solmecke kritisiert Urteil des LG Hamburg: Betreiber eines Intercafés haftet für Tauschbörsen-Urheberrechtsverletzung seiner Kunden! ...
Das Landgericht Hamburg hat ein bemerkenswertes Urteil (AZ 310 O 433/10 mit Beschluss vom 25.11.2010) gefällt. Die Richter haben in einem konkreten Fall geurteilt, dass der Betreiber eines Internetcafés für die Rechtsverletzungen seiner Kunden haften muss, wenn keine entsprechenden Sperrmaßnahme
Weitere Mitteilungen von Pressemitteilungen Pressekunde WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte
Neue ra e ?Deutsche Gesetze? App platziert sich an der Spitze der App-Charts! ...
Sensationeller Erfolg für die neue ra e Touch App "Deutsche Gesetze" für das iPad: Wenige Tage nach dem Erscheinen stieg diese mit einem Tages-Download von über 6.300 Apps (insgesamt ca. 12.000) auf die Nr. 1 der Top-Charts im App-Store. Die ra e Touch App "Deutsche Gesetze"
Axway verstärkt Engagement für verbesserte Patientensicherheit ...
Frankfurt am Main, 7. Februar 2011 - Axway, die Business Interaction Networks Company, wird als erster Softwareanbieter globales Mitglied der GS1 Healthcare Work Group. GS1 ist eine globale Non-Profit-Standardisierungsorganisation. Ihr Ziel ist es, die Effizienz und Visualisierung von Wertschöpfung
AVAST Software stattet die kommende Version 6.0 mit einer Reputationsanalyse aus ...
Prag/Venlo, 07. Februar 2011 - avast!-User werden mit der nächsten Version der Sicherheitsprodukte von avast! aus der AVAST Software-Familie den größten Leitfaden zur Web-Vertrauenswürdigkeit erschaffen. "Dank unserer CommunityIQ-Daten wissen wir bereits, ob eine Webseite frei von Malware
Dritter Sage Investitions-Atlas analysiert ITK-Ausgabeverhalten deutscher Mittelständler ...
Frankfurt am Main, 07. Februar 2011 - Das Wachstum der deutschen Wirtschaft im Jahr 2010 von rund 3,6 Prozent schlägt sich auch auf die Investitionen mittelständischer Unternehmen in Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK) nieder. Im vergangenen Jahr stieg das Volumen um gut 2 Prozent,




