Trotz Ablehnung zum Wunschstudium
– Auswahlverfahren der Hochschulen für das Sommersemester läuft –
– Frist für Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes endet am 1. April 2011 –
Diese Plätze werden dann an diejenigen vergeben, die erfolgreich eine so genannte Studienplatzklage geführt haben, so der Jurist. Bei der Studienplatzklage handelt es sich um ein spezielles Verfahren, mit denen weitere, zusätzliche Studienplätze festgestellt werden können. Um die Chance der Studienplatzklage nutzen zu können, gilt es, bestimmte Fristen einzuhalten. Zunächst muss ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (AKA) gestellt werden. Dieser Antrag ist bei der jeweiligen Hochschule zu stellen. Erst danach folgt der eigentliche Eilantrag (die "Klage") bei den Gerichten. Die nächste Frist für den AKA läuft am 1. April 2011 ab.
Eine detaillierte Übersicht über die Fristen 2011 sowie viele weitere Informationen finden Abiturienten und Interessenten auf dem neu gegründeten Informationsportal www.studienplatzklage.de
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Die Kanzlei BIRNBAUM & Partner Rechtsanwälte führt jährlich mehr als tausend Verfahren der Studienplatzklage, ist Herausgeber des „Ratgeber Studienplatzklage“ und Berater des AStA der Universität zu Köln und des AStA der RWTH Aachen in allen studentischen Angelegenheiten.
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Datum: 22.02.2011 - 13:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 22.02.2011
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