Jedes Unternehmen muss eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einrichten
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Die Nichteinrichtung stellt einen groben Verstoß nach dem AGG dar.
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Datum: 27.02.2011 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 27.02.2011
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"Jedes Unternehmen muss eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einrichten"
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