Arbeitsgruppe und Anwaltsnetzwerk Beweissicherung für Lehman-Geschädigte – Informationen zur Ver

Arbeitsgruppe und Anwaltsnetzwerk Beweissicherung für Lehman-Geschädigte – Informationen zur Verjährungshemmung

ID: 356848
(firmenpresse) - Geschädigte Lehman-Anleger sollten gerade aus verjährungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zögern, ihre Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut geltend zu machen. Hierüber wurde mehrfach berichtet. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der „Beweisinitiative Rosenheimer Sammelbericht“ um deren Sammelbericht zur „typischen“ Beratung der CitiBank AG bei Lehman-Zertifikaten.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist ebenso wie die Arbeitsgruppe und Anwaltsnetzwerk Beweissicherung für Lehman-Geschädigte darauf hin, dass Lehman geschädigte Anleger nicht kampflos ihr Geld verlieren dürfen, sondern weiterhin auf der Suche nach der Wahrheit und einem gerechten Ausgleich sein sollen.

„Wer auf die Mandatierung eines auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalts schon aus Kostengründen verzichten will, sollte ein Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns der Banken anstreben, dieses Verfahren für den Anleger – mit Ausnahme der Kosten für Fotokopien und dem Porto an den Ombudsmann – kostenlos ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auf die Informationen der Arbeitsgruppe hinweist, wonach nur knapp 1.000 der 35.000 Opfer der CitiBank zwischenzeitlich Klage erhoben haben, während die Mehrheit eine Verjährung riskiert und noch nichts unternommen hat. „Schadensersatzansprüche aus der hier in Betracht kommenden fahrlässigen Wertpapierfalschberatung verjähren indes 3 Jahre nach Beratung gemäss § 37 WpHG a.F., demzufolge Anleger, welche ab März 2008 auf Empfehlung ihres Bankberaters Lehman-Zertifikate erworben haben, sich nunmehr Gedanken machen müssten, inwieweit sie die Verjährung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche riskieren wollen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Die Arbeitsgruppe hat dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. den Rosenheimer Sammelbericht zur Unterstützung einer straf- und zivilrechtlichen Ermittlung zur Verfügung gestellt, dieser Bericht interessierten Anlegern entweder über den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. oder direkt unter lehmanopfer@email.de zur Verfügung gestellt werden kann. Auch für weitere Informationen können Sie sich gerne an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org wenden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
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E-Mail: info(at)schutzverein.org
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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 28.02.2011 - 11:12 Uhr
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