Arbeitsgruppe und Anwaltsnetzwerk Beweissicherung für Lehman-Geschädigte – Informationen zur Verjährungshemmung
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist ebenso wie die Arbeitsgruppe und Anwaltsnetzwerk Beweissicherung für Lehman-Geschädigte darauf hin, dass Lehman geschädigte Anleger nicht kampflos ihr Geld verlieren dürfen, sondern weiterhin auf der Suche nach der Wahrheit und einem gerechten Ausgleich sein sollen.
„Wer auf die Mandatierung eines auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalts schon aus Kostengründen verzichten will, sollte ein Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns der Banken anstreben, dieses Verfahren für den Anleger – mit Ausnahme der Kosten für Fotokopien und dem Porto an den Ombudsmann – kostenlos ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auf die Informationen der Arbeitsgruppe hinweist, wonach nur knapp 1.000 der 35.000 Opfer der CitiBank zwischenzeitlich Klage erhoben haben, während die Mehrheit eine Verjährung riskiert und noch nichts unternommen hat. „Schadensersatzansprüche aus der hier in Betracht kommenden fahrlässigen Wertpapierfalschberatung verjähren indes 3 Jahre nach Beratung gemäss § 37 WpHG a.F., demzufolge Anleger, welche ab März 2008 auf Empfehlung ihres Bankberaters Lehman-Zertifikate erworben haben, sich nunmehr Gedanken machen müssten, inwieweit sie die Verjährung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche riskieren wollen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Die Arbeitsgruppe hat dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. den Rosenheimer Sammelbericht zur Unterstützung einer straf- und zivilrechtlichen Ermittlung zur Verfügung gestellt, dieser Bericht interessierten Anlegern entweder über den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. oder direkt unter lehmanopfer@email.de zur Verfügung gestellt werden kann. Auch für weitere Informationen können Sie sich gerne an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org wenden.
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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 28.02.2011 - 11:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 356848
Anzahl Zeichen: 2459
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.02.2011
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